Genehmigter Urlaub durch AG meines Partners gestrichen - bleibe ich auf Kosten sitzen?

2 Antworten

Ja. Es sei denn, im Arbeitsvertrag Deines Partners ist etwas anderes vereinbart oder er trifft eine andere Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber.

Im Übrigen darf bereits genehmigter Urlaub nur in sehr seltenen Ausnahmefällen wieder gestrichen werden. Ob ein solcher Fall vorliegt, sollte geprüft werden.

Personalmangel oder der Urlaub anderer Kollegen gehört NICHT dazu.

Aus welchen Gründen will der AG den Urlaub streichen?

Wenn es nicht für den Betrieb existentiell wichtige Gründe sind, kann der AG keinen Urlaub streichen. Sollte er Deinen Freund um Verschiebung des Urlaubs bitten, soll Dein Freund ihm mitteilen, dass er nur dann dazu bereit ist (wenn er das wirklich will), wenn der AG die Euch beiden zusammen bisher und noch kommenden Kosten erstattet.

Das hat mein Bruder übrigens auch mal gemacht und vom AG noch einen Bonus dazu bekommen mit dem er zwei Monate später statt im Vier-Sterne im Fünf-Sterne-Hotel auf Kuba "geurlaubt" hat.

wenn der AG die Euch beiden zusammen [...] Kosten erstattet

Wenn der Arbeitgeber sich darauf einlässt ...

Verpflichtet ist er allerdings leider nur zum Ersatz der Kosten, die seinem eigenen Arbeitnehmer durch eine Stornierung entstehen; wenn auch für Freundin storniert würde, müssten bei einem sturen Arbeitgeber diese Kosten selbst getragen werden.

@Familiengerd

Das ist wohl richtig, dass er nicht verpflichtet ist.

Ich habe allerdings auch geschrieben, dass er das verlangen kann, wenn er den Urlaub "freiwillig" verschiebt, wenn der AG es also nicht anordnen kann sondern darum bittet, weil keine "dringenden betrieblichen Belange" im Sinne des Gesetzes vorliegen.