Genehmigte Jagdhütte nun Umnutzung ohne Jagd?
Hallo, ich habe eine Fragen zu meiner Jagdhütte. Die Hütte ist inzwischen 37 Jahre alt, hat damals eine vollständige Baugenehmigung gehabt, die allerdings an die Jagdpacht und die Jagd gebunden ist/war. Wenn ich nun die Hütte und den Wald verkaufen will, muss ich dann an einen Jäger verkaufen, der dann die Jagd pachten muss? Oder muss die Hütte abgerissen werden wenn der neue Besitzer kein Jäger ist? Oder gibt es Bestandsschutz für sowas, damit die Hütte, auch außerhalb einer jagdlichen Nutzunge bestehen bleiben kann?
Vielen lieben Dank für die Antworten!!
3 Antworten
Bestandsschutz kann die Jadghütte nur als Jagdhütte haben. Im Außerbereich sind nach den Bauordnungen aber nur bestimmte Bauten privilegiert. Wird die Jagdhütte also ihrem Zweck nach umgewidmet entfällt in der Regel der Bestandsschutz-
Beispiel: Du verkaufst die Hütte und der neue Eigentümer nutzt diese jetzt als Partyraum. Hier wird die Baubehörde in aller Regel einschreiten, da eine solche Nutzung im Außenbereich nicht genehmigungsfähig wäre. Gleiches gilt, wenn die Hütte als Ferienwohnung genutzt wird.
Das kann Nutzungsuntersagung oder auch Abriss bedeuten.
Entweder Abriss oder an neuen Jagdpächter verkaufen. So stehts in der Baugenrehmigung; Bestandsschutz gibt es nur für genehmigte Gebäude und Nutzungen. Wenn die privilegierte Nutzung im Außenbereich entfällt entfällt auch die Baugenehmigung, das Vorhaben wird formell und materiell illegal.
das erklärt dir dein anwalt
Allerdings - zumindest für jeden, der des Lesens mächtig ist.
Nein, das wäre Geldverschwendung!