Genehmigte Jagdhütte nun Umnutzung ohne Jagd?

3 Antworten

Bestandsschutz kann die Jadghütte nur als Jagdhütte haben. Im Außerbereich sind nach den Bauordnungen aber nur bestimmte Bauten privilegiert. Wird die Jagdhütte also ihrem Zweck nach umgewidmet entfällt in der Regel der Bestandsschutz-

Beispiel: Du verkaufst die Hütte und der neue Eigentümer nutzt diese jetzt als Partyraum. Hier wird die Baubehörde in aller Regel einschreiten, da eine solche Nutzung im Außenbereich nicht genehmigungsfähig wäre. Gleiches gilt, wenn die Hütte als Ferienwohnung genutzt wird.

Das kann Nutzungsuntersagung oder auch Abriss bedeuten.

Entweder Abriss oder an neuen Jagdpächter verkaufen. So stehts in der Baugenrehmigung; Bestandsschutz gibt es nur für genehmigte Gebäude und Nutzungen. Wenn die privilegierte Nutzung im Außenbereich entfällt entfällt auch die Baugenehmigung, das Vorhaben wird formell und materiell illegal.

das erklärt dir dein anwalt

Nein, das wäre Geldverschwendung!

@Seehausen

Allerdings - zumindest für jeden, der des Lesens mächtig ist.