Gemeinschaftskonto in der wohlverhaktensphase?

3 Antworten

Ihr riskiert in allen aufgeführten Fällen die Privatinsolvenz, wenn das bemerkt wird.

Die Beraterin weiß das kein Geld auf sein Konto geht die wollen auch nur von Gehalt Geld haben und nicht vom Konto. Zum angmfang hat er Geld bar bekommen vom alten Chef sie wollten lediglich nur die lohnabrechnung von ihm haben.

@Isaholunder66

OK. Dann höre auf die Beraterin, die muß es euch gegenüber vertreten.

Geht, ohne Probleme, nur die Banken wollen keine insolvente Personen als Kunden haben
Ein neues Guthabenkonto kann jederzeit eröffnet werden. Dass dürfen die auch nicht verwehren, nur das gemeinsame Konto schon. Und seine Insolvenz gefährdet er damit garnicht. Absoluter Blödsinn was der Vorschreiber da geschrieben hat.

Danke für die Antwort :) Also darf dann kein gläubiger Geld von unserem Konto entnehmen?

ne, absolut nicht. Außer du hast neue Schulden gemacht und eine Pfändung läuft, dann würdest du auch deine RSB gefährden. Während der ganzen Insolvenz darf dir keiner was pfänden, außer bei neuen Schulden.

In der Wohlverhaltensphase kann er er sein Konto wieder in ein normales Konto umwandeln. D.h., das Gehalt wurde die ganze Zeiz doppelt abgeführt? Einmal vom Arbeitgeber und dann noch mal vom Konto? Das ist unzulässig. Das hättet ihr schon viel früher freigeben lassen können, denn das was übrig bleibt nachdem der Arbeitgeber bereits ordnungsgemäß abgeführt hat, gehört uneingeschränkt ihm.
Es gibt also keinerlei Grund für solche Sperenzien.

Wieso doppelt aufgeführt. Es wurde einfach nur auf kein Konto gebucht was wir als gemeinsames genutzt haben. Ihm wurde halt geraten das P-Konto zu lassen.

Aber die Freigrenze richtet sich ja nach dem Nettogehalt und das P-Konto hat nur eine Standardfreigabe von 1.133,80 Euro. Wenn er mehr von seinem Arbeitgeber ausgezahlt bekommt und dieser bereits ordnungsgemäß den Pfändungsbetrag abgeführt hat, muss man sich diesen Betrag einmalig und für alle Zeiten vom Amtsgericht freigeben lassen. Variiert dieser Betrag aus diversen Gründen, kann man auch eine sogenannte Freigabe an der Quelle beantragen. Dann hat man unbeschränkt Zugriff auf das Konto, auch wenn es ein P-Konto bleibt.

Also, ich möchte mal wissen, was das für eine schlechte Beraterin ist. Ihr führt seit Monaten viel zu viel Geld ab oder müsst es umständlich retten..