Gemeinschaftskeller abschießen ja oder nein?

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Ich denke es kommt hier auf den Einzelfall an.Beispiel: Dein verschlossenes Fahrrad wird gestohlen, der Haupteingang ist auch verschlossen. Deine Versicherung wird den Schaden vermutlich zahlen. Sie wird vermutlich auch zahlen,wenn dein Rad nicht verschlossen ist aber der Haupteingang verschlossen ist. Die Versicherung des Vermieters wird wohl in keinem Fall zahlen müssen. Ich kenne es auch so das Gemeinschaftsräume nicht verschlossen sind. Allerdings durften wir diese auch nicht als Lagerraum nutzen.

Einschränkung:

Hausrat in einem offenen Gemeinschaftskeller ist nicht versicherbar.

Ausnahme wäre, wenn ein Fahrrad entwendet wird und der Baustein Fahrrad in der Hausratversicherung enthalten ist und der einfache Diebstahl mitversichert ist und auf die Nachtklausel verzichtet wird.

Der Vermieter hat hierfür keine Versicherung. Diebstahl ist über die Hausratversicherung vermutlich nur dann versichert, wenn der Keller abgeschlossen war. Zu klären wäre, was passiert, wenn die Haupttür (Zugang zum Keller) verschlossen war, aufgebrochen wurde und dann der Diebstahl aus dem Gemeinschaftsraum passierte. Da fragst Du am besten bei deiner Versicherung nach. Diese sollte dir auch mitteilen, wo das Ganze in den Bedingungen geregelt ist.

Fahrraddiebstahl ist nur gesondert abschließbar (oder in gaaaanz alten Policen enthalten). Und dann muss man in die Bedingungen sehen um zu erkennen, unter welchen Voraussetzungen hier Versicherungsschutz besteht.

Also am besten die wertvollen Gegenständie NICHT im unverschlossenen Gemeinschaftskeller lagern sondern im eigenen Kellerraum oder der Wohnung.

Wir sind aber ein Mehrfamilienhaus unser Haus hat 4eingänge und ist durch die kellergänge verbunden, also kann jeder in den Gemeinschaftskeller  rein und raus. Fahradversicherung habe ich aber für verschlossene Türen kann ich nicht garantieren. Unser Vermieter ist da stur als ich in gebeten habe doch den Raum abzuschließen und jeden in unseren Eingang einen Schlüssel zu geben.

@Angel2016

Wenn Du Fahrraddiebstaht versichert hast, dann frag einfach bei der Versicherung (oder dem Vertreter) nach. Dort wird man dir sagen können, wie Du denn dein Fahrrad sichern musst, damit Du es bei Diebstahl ersetzt bekommst (möglicherweise reicht es schon, wenn Du es durch abschließen sicherst).

@ruebe00

Danke, ich habe es durch fahrradschlösser gesichert aber was ist wenn Einzelteile abgebaut werden ? 

Niemand kommt für von dir angenommene Diebstähle auf:

- Deine eigene Hausratversicherung nicht, weil kein Einbruch vorliegt und

- der Vermieter hat überhaupt keine Police dafür und kann auch keine bekommen.

Höchstens im Fall eines Fahrraddiebstahlschadens könnte über einen Zusatz in der eigenen Hausratversicherung Deckung geboten sein.