Gemeinschaftliche Gartennutzung

4 Antworten

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Dein Fragekommentar lässt nicht erkennen, ob du hier als Mieter oder Vermieter agierst.

Dennoch: Wenn den Mietern eine gemeinsame Nutzung gestattet wurde ohne dass im Mietvertrag eine Vereinbarung darüber zu finden ist, dann kann der Vermieter diese Nutzung zu jeder Zeit untersagen bishin zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Ist die Nutzung des gesamten Gartens allen Mietern vertraglich gestattet, dann muss auch die gemeinsame Pflege des Gartens vereinbart sein.

Sollten einzelne Mietparteien Grundstücksfremde aufgefordert haben ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters oder als Besuch, der ja die Anwesenheit der zu Besuchenden erfordert, das Gartengrundstück zu nutzen, dann würde ich als Vermieter hierbei eine unberechtigte Nutzungsüberlassung erkennen, die ich mit einer Abmahnung an die Überlassenden honorieren würde.

Wir sind auch Mieter!

Danke für die Antwort!!!

@Dojo83

Ja, dann hast du nur die Möglichkeit den Vermieter über die Gepflogenheiten Dritter im Gartengrundstück zu unterrichten mit der Bitte die Verfehlungen der Parteien x und y abzumahnen, damit im Grundstück wieder Ordnung und Ruhe einkehrt.

nein, nicht in einem gemeinschaftlich genutzten garten, der steht eigentlich der gemeinschaftz zu, nicht fremden

ruf einfach den vermieter an, meist schätzen die das auch nicht so

Sofern dir der Garten nicht mietvertraglich zur Nutzung überlassen wäre, bestimmt der Vermieter die Nutzung seiner Gemeinschaftsflächen :-)

Insofern wäre er zunächst über die Zustände zu informieren und um Stellungnahme zu bitten.

Wäre deine vertrgliche Gartennutzungsmöglichkeit eingeschränkt oder bliebe das erfolglos, kann man ihn zugangsicher (Einwurfenschreiben) auffordern, die Besetzung bzw. eine von der Gartennutzung ausgehende Lärmbelästigung abzustellen und den Müll beseitigen zu lassen, von dem eine Unfallgefahr und Unbgezieferbefall ausgeht und ankündigen, bis zur Behebung des Mietmangels die Miete angemessen zu kürzen.

G imager761.

KINDER lassen Zigarettenstummel liegen?

Aber Besuch darf jeder Mieter haben (also auch in seinem Garten). Ruhestörender Lärm ist auch sonst verboten.

Fremde haben "allein" natürlich auf dem Grundstück nichts verloren.

Naja, die großen Kinder sind 13-15 irgendwo dazwischen!