Gemeinsames Sorgerecht - Unterschrift bei Arztbesuchen?

6 Antworten

Unsinn, was die Mutter da erzählt. Die alltäglichen Entscheidungen trifft das Elternteil, wo das Kind gerade aufhält. Dazu zählen auch Arztbesuche.

Nur wenn außergewöhnliche Arztbesuche wie eine erneute OP müssen beide zustimmen, aber so eine OP wird eh lange vorher angekündigt. Bei einer Not-OP darf eh wiederrum nur ein Elternteil entscheiden.

Mir scheint eher, dass die Mutter dich vom Sorgerecht raushalten will, dabei verlangt der Gesetzgeber, dass das gemeinsame Sorgerecht die Regel ist.

"Falls für sämtliche Arztbesuche bezüglich der Augen unserer Tochter doch meine Unterschrift notwendig wäre, gäbe es dann die Möglichkeit der Kindesmutter für diese Angelegenheiten eine Vollmacht auszustellen?"

Das sowieso, meistens begnügen sich die Ärzte aber ohnehin mit nur einer einzelnen Unterschrift ;) Aber mit ner Vollmacht für den Bereich wäre es dann im Zweifel auch getan

deine unterschrift wird eigentlich nur 2-3 mal im leben des kindes gebraucht. dazu gehören eröffnung eines kontos oder sparbuchs, nicht lebenswichtige ops und die taufe.

alles andere bestimmt die mutter im rahmen ihrer alleinigen alltagssorge. zudem kannst du gerne eine vollmacht für gesundheitsdinge ausstellen und diese der km zukommen lassen.

das gsr wird überbewertet und es ändert sich nichts für die km im täglichen einerlei.

Dann müssten ja in der Konsequenz auch nicht getrennte Elternpaare für jeden Kleinkram entweder zu zweit auflaufen oder mit einer Vollmacht wedeln. Dem ist nicht so, das kann ich Dir versichern. Es hat sich bis jetzt noch kein Kinderarzt, Augenarzt, Optiker, Zahnarzt, Orthopäde und wie sie alle heißen, jemals für unseren Familienstand interessiert oder nachgefragt, ob das begleitende Elternteil überhaupt berechtigt ist, das Kind alleine vorzustellen.

Für normale Arztbesuche oder Vorsorgetermine braucht man keine Unterschrift. Eine Unterschrift ist notwendig vor den Operationen oder Reisen, bzw. Wohnwechsel oder Schulwechsel. Also bei gravierenden Veränderungen.

Aber nicht, wenn die Mutter mit dem Kind zum Arzt muss.