Gemeinsames Geschäftskonto, wie sieht das Steuerlich mit Gehalt aus?

5 Antworten

Grundsätzlich könnt Ihr soviel Geld entnehmen, wie Ihr braucht.

Als GbR könnt ihr Euch als Gesellschafter aber kein Gehalt zahlen (das geht nur bei einer Kapitalgesellschaft - z. B. GmbH) - entscheidend für die Besteuerung ist der Gewinn, der durch Einnahme-/Überschussrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung bei Buchführungspflichtigen) ermittelt wird; die Entnahmen für Euch sind daher vorweggenommene Gewinnanteile und dürfen den zu versteuernden Gewinn nicht schmälern.

Bei einer EÜR müssen daher die Entnahmen später wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden, sofern sie in der EÜR im laufenden Jahr als Ausgaben abgezogen wurden; wenn ein Buchführungsprogramm verwendet wird, werden diese Entnahmen dann als Privatentnahmen gebucht und bleiben bei der Ermittlung des Gewinns vom Programm unberücksichtigt.

Um den zu versteuernden Anteil für Euch beide zu ermitteln, ist eine gesonderte und einheitliche Feststellung erforderlich.

Der Gewinn wird grundsätzlich nach Köpfen verteilt - eine andere Aufteilung kann sich aber aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben oder es
kann eine andere Aufteilung gewählt werden.


Das Bankkonto selbst ist für die Besteuerung ohne Belang...

Wenn ihr eine Personengesellschaft seid ist jede Überweisung an eure privaten Konten natürlich als "Privatentnahme" zu buchen.

Das vermindert also keineswegs euren zu versteuernden Gewinn.

Jede Einzelperson ist darüber hinaus natürlich ESt-pflichtig.

muttertochter77 
Fragesteller
 13.07.2017, 13:30

Das würde aber heißen das die Steuern dann nur über das Geschäftskonto gehen würde?

Man könnte dann alles gemeinsam über das Geschäftskonto laufen lassen? In unserem Fall wäre es die Einnahmen, Steuern, BGW, Krankenkasse und Rentenversicherung für die einzelne Person

DerHans  13.07.2017, 13:33
@muttertochter77

Alle personenbezogenen Ausgaben sind "private Entnahmen".

Ihr seid ja selbständig. Da gibt es keinen Arbeitgeberanteil.

Die Zahlungen können zwar vom Geschäftskonto getätigt werden, müssen aber trotzdem personenbezogen nachvollziehbar zugeordnet werden.

Das sind KEINE Betriebsausgaben.


muttertochter77 
Fragesteller
 13.07.2017, 13:39
@DerHans

Danke.
Ja Personenbezogen bleibt es bei den Ausgaben und Einnahmen automatisch in unserem Bereich (Tagesmütter)....
Es soll halt nur alles auf ein Konto und davon sollen dann auch die extra angemieteten Räume bezahlt werden.

Wenn ihr eine GbR seid, muss der Gewinn im Rahmen der Einkommensteuererklärung gesondert festgestellt werden, aber grundsätzlich sind bei Nicht-Kapitalgesellschaften die Übergänge zwischen privat und geschäftlich relativ fließend.

muttertochter77 
Fragesteller
 13.07.2017, 13:24

Ja es ist dann eine GbR. In der Regel haben wir bis auf eine Abweichen von ca. 200-300 Euro feste Einnahmen mindestens immer 1 Jahr lang.

wurzlsepp668  13.07.2017, 19:42

nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung ....

im Rahmen der gesondert und einheitlichen Feststellung

Als Tagesmutter bekommen wir unser Geld pro Tagesmutter vom Jugendamt nach Kind her bezahlt.
Wenn wir eine GbR sind bzw das Geschäftskonto da drunter laufen lassen, bleibt der Betrag doch trotzdem Personenbezogen oder muss dann ein GbR Empfänger drin stehen?

Einfach eine Rechtsform wählen, die eine jur. Person ist und euch anstellen.