Gemeinsames Darlehen - Grunderwerbsste wenn ein Beteiligter aus der Haftung entlassen wird?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grunderwerbsteuer wird nicht für Darlehen oder persönliche Haftungen fällig, sondern für den Erwerb eines Grundstücks.

Wenn Du Deiner Ex das Grundstück abkaufst, wird Steuer fällig. Die berechnet sich aus dem Kaufpreis und hat nichts damit zu tun, ob Du die Hälfte aus Eigennutz oder aus Menschenfreundlichkeit übernimmst.

Aber: Wenn Eure Vereinbarung beispielsweise lautet "Ich übernehme Deine Hälfte der Schulden in Höhe von 200.000 und zahle Dir zusätzlich in bar 100.000, dafür bekomme ich das Haus zu 100%", dann ist der Kaufpreis, und damit die Grundlage für die Steuer, natürlich 300.000.

Solltest Du in so einer Konstellation dem FA einen Kaufpreis von 100.000 genannt haben, wäre das fehlerhaft gewesen.

Zu Deinem Steuerbescheid wurden auch die Berechnungsgrundlagen mitgeliefert. Sollte das Finanzamt dabei übersehen haben, dass Du nur die Hälfte gekauft hast, weil Dir die andere bereits gehörte, hilft ein Widerspruch.

Dadurch ist die Grunderwerbssteuer um 6000 Euro angestiegen.

Das dadurch kann höchstens indirekt stimmen, dass dadurch das Finanzamt dem Irrtum unterlag, Du habest 100% neu gekauft.

Aber was heißt "um 6000 Euro angestiegen"? Gegenüber welchem Stand?

Vielen Dank, das klärt natürlich etwas.

Den Kaufpreis hat das Finanzamt aus dem Kaufvertrag. Tatsächlich war die Vereinbarung, dass ich sie aus der Haftung für die gemeinsamen Schulden entlasse und zusätzlich 40 000 Euro bezahle.

Ich habe die 40000 bezahlt, weil meine Ex 36000 Euro mit in das gemeinsame Investment Haus gebracht hat und ich diese Anfangsinvestition ausgeglichen sollte. Sie hat diesen Betrag aufgerundet und ich habe zugestimmt um einer Teilungsvesteigerung zu entgehen. Im Innenverhältnis hätte meine Ex also bei ordnungsgemässer Abwicklung des Kredites verlangen können, dass ich 36000 in den Kredit einzahle und von dem Rest hätte sie die Hälfte und ich die Hälfte bezahlen müssen.

Das Problem ist, dass wir das natürlich erst bei der Trennung so vereinbart haben, davor haben wir keine getrennten Kassen gehabt.

Deine Antwort ist trotzdem die hilfreichste, weil sie mir ja hilft, die Bemssungsgrundlage um den halben Kreditbetrag zu drücken.

Vielen Dank!!

@tadeus2

Nehmen wir mal an, Du hast Deiner Expartnerin die Haushälfte für 100.000 Euro abgekauft (Darlehn noch 200.000 Euro) und im Notarvertrag stehen nicht nur die 100.000, sondern auch noch die zusätzlichen 40.000 Euro, dann zahlst Du auch für besagte 40.000 Euro Grunderwerbsteuer, weil das FA davon ausgeht, Du hast die Haushälfte für 140.000 Euro erworben!

Entweder hätte Dich der Notar dann nicht ausführlich genug beraten oder Du hast nicht danach gefragt! Dann könnte man auch sagen selber schuld oder dumm gelaufen, falls blond!

Grunderwerb ist nicht ganz einfach und man sollte sich schon genau informieren für was Kosten anfallen. Auch der Notar bekommt seine Euros auf Grundlage des jeweiligen Vertrages und das Grundbuchamt und und und...

so, isch habbe fertisch...;-)))

Sicher musst Du sie auch aus der Haftung entlassen!

Dir gehört doch nun das Haus alleine! Über Kosten sollte man sich vorher informieren. Du kannst das Haus ja verkaufen, wenn Du es Dir nicht leisten kannst!

ne warum?

sie hat nen kreditvertrag unterschrieben

lassen wir das haus doch versteigern, ich hab noch mittel um alles zu bedienen, nur sie sitzt für ihr lebensende auf schulden!

lies doch einfach was er da schreibt, kleine feministin

Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich einmal die zugehörige Frage stellen möchte, werde ich an sie denken.

Den Kredit habe ich übernommen, weil es meiner Expartnerin, die damals unbedingt dieses Haus haben wollte, ihr Interesse dafür verloren hat.

Ich bin praktisch auf der Immobilie sitzen gelassen worden. Der Schätzwert liegt unter der Darlehensumme und wenn wir es hätten versteigern müssen dann wäre ein erheblicher Schuldenberg zurück geblieben.

Es ist schlicht nett von mir, dass ich meine Expartnerin aus der Haftung entlassen habe. Darüber hinaus habe ich ihr auch noch das, was sie eingelegt ausbezahlt.

Wenn sie auch noch so einen Spruch wie in Du in Deiner Antwort gebracht hätte, würde sie heute in der Privatinsolvenz stecken.

Meine Frage ist übrigens eine Frage, die sich auf die Rechtmässigkeit eines Steuerbescheides bezieht.

Bitte lesen, bevor man antwortet. Die mieseste Antwort kann ich leider nicht auszeichnen.

@tadeus2

@dummerAntifant - der Name zeugt von Selbsteinschätzung! Ich bin schwer beeindruckt...;-)

@auchmama

danke, ich hab da auch 3 wochen nachts wachgelegen, bis er mir eingefallen ist

du musst ihren anteil mitbezahlen oder was meinst du?

ja ich denke, das ist rechtens, weil sie ja so gestellt werden will, als wenn das nie passiert wäre, ansonsten hätte sie ja den anteil tragen müssen

was ist genau passiert, hast du ihr praktisch die hälfte abgekauft, dann werden auch grunderwerbssteuern fällig?

Sie hat gar keinen Anteil an der Grunderwerbsteuer.

Sie ist Verkäuferin und ich bin Käufer. Der Kredit lief auf uns beide. Ich kaufe aber nur ihren Anteil der Immobilie.

Das Finanzamt hat den gesamten Kredit als Grundlage für die Besteuerung genommen. Ich habe ja schonmal Grunderwerbssteuer für das Haus bezahlt, als ich es gekauft habe. Jetzt zahle ich nochmal das gleiche auf den gleichen Kredit?

@tadeus2

Das Finanzamt hat den gesamten Kredit als Grundlage für die Besteuerung genommen. Ich habe ja schonmal Grunderwerbssteuer für das Haus bezahlt, als ich es gekauft habe. Jetzt zahle ich nochmal das gleiche auf den gleichen Kredit?

Das kann man sich eigentlich durch logisches denken und handeln selbst beantworten! Auf guten Rat scheinst Du ja keinen Wert zu legen, darum halte ich mich nun bedeckt! Viel Erfolg...;-)

@auchmama

Irrtum guter Rat auf eine gute Frage ist für mich schon wichtig.

Bist Du der Meinung, dass so etwas wie "selbst schuld" ein guter Rat auf eine Steuerfrage ist?

Es wäre nett, wenn Du Dich bedeckt hältst in dieser Frage, Du hast wahrscheinlich eh keine Ahnung von Steuerrecht und beleidigst dann auch noch jene die sinnvolle Kommentare abgeben.

Hast Du ein Problem mit Männern, die sich von ihren Expartnerinnen getrennt haben?

@tadeus2

Hast Du ein Problem mit Männern, die sich von ihren Expartnerinnen getrennt haben?

this.^.

@tadeus2

ja, einmal würd ich sie ihr in rechnung stellen

also es ist so passiert, kauf 12000 steuer, ihre 6000 hast du praktisch mitbezahlt

jetzt kauf von ihr, nochmal 6000 für die 50%?

ich glaube, das ist in ordnung....

Nr. 2 Satz 1 GrEStG vollständig von der Grunderwerbsteuer befreit. Soweit dem Beschenkten Auflagen auferlegt sind, die ihn zu Geld- oder Sachleistungen (z. B. Rentenzahlungen, Übernahme von Grundstücksbelastungen und anderen Verpflichtungen des Schenkenden) verpflichten, ist er insoweit nicht i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auf Kosten des Zuwendenden bereichert. Der Wert dieser Geld- oder Sachleistungen unterliegt somit gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG der Grunderwerbsteuer.

hier das ist aus wiki über ausnahmen, ich weiss nicht

ne erbengemeinschaft und wenn ihr eheleute wärd, wäre frei

@dummerAntifant

hihihi - “Hast Du ein Problem mit Männern, die sich von ihren Expartnerinnen getrennt haben?"

Nein, dass ist ja genauso doppelt-gemoppelt wie Deine Grunderwerbsteuer, oder trennst Du Dich immer vom Expartner? Das isser eigentlich erst hinterher^^

Die Erklärung gibts gratis und auf die "gute Frage" warte ich noch!

Hier steht eigentlich nix, was man (frau) nicht weiß, wenn eine Immobilie gekauft wird. Hatte ich zuviel vorausgesetzt? Sorry...;-)))

@auchmama

Achso, die Frage war zu leicht für Dich, deswegen hast Du gedacht, dass Du ein "selbst schuld" auch eine gute Antwort ist, die Steuergeschichte kann man sich ja selbst beantworten.

Es handelt sich um meine Expartnerin und ich habe mich von hier getrennt. Bei der von mir verwendeten Zeitform (Perfekt, von lateinisch per=vollständig, völlig und facere=machen) handelt es sich um eine, die dazu benutzt wird einen Vorgang, der in der Vergangenheit abgeschlossen ist, zu beschreiben.

Wenn ich von einer Partnerin schriebe, von der ich mich getrennt hätte, ergäbe sich folglich ein Widerspruch, denn wenn ich mich von ihr getrennt hätte (der zugehörige Konjunktiv), wäre sie ja jetzt nicht mehr meine Partnerin. Wenigstens müsste ich ihr ein zweites Mal auf den Leim gegangen sein. Letzteres wäre zwar möglich, beides ist aber jedenfalls nicht der Fall. Daher gibt meine Formulierung den (für die Beantwortung der Steuerfrage) nebensächlichen Sachverhalt zutreffend wieder.

Soweit ich mich in den letzten beiden Tagen in das Steuerrecht einarbeiten konnte ist die Frage nicht trivial. Wie so vieles im Steuerrecht gibt es Wahlen und man hat die Möglichkeit sich für eine bestimmte Auslegung zu entscheiden.

Genauer erwerbe aus einer sog. Gesamthand Alleineigentum. Der Anteil mit dem ich an der Gesamthand beteiligt war ist nach §6(2) GrEstG steuerfrei. Dies hat das Finanzamt ganz offensichtlich übersehen.

Da ich mit meiner Expartnerin tatsächlich eine Auflösungsqote (70:30)

@tadeus2

Es ist doch immer wieder herzerfrischend, wenn sich die Herren der Schöpfung um Kopf und Kragen kommentieren und geschriebenes so verdrehen möchten, dass es schlußendlich doch noch einen Sinn ergibt.

Deine jetzt Expartnerin hatte sicher gute Gründe ihr Interesse an einer Immobilie?... zu verlieren....hier lasse ich mich nun zu einem selbst schuld hinreißen - in meiner Antwort kann ich dazu nix finden! In den nachfolgenden Kommentaren aber gleich zwei Herren, die wohl allgemein das Kriegsbeil ausgraben und sinnfrei kommentieren und das Wort "Feministin" in die Zeilen werfen...ups, ich hab "kleine" und "Probleme mit Ex" vergessen!

Frei nach dem Werbeslogan "mein" Haus, "mein" Auto, "mein" Boot!


Diese Ausführung in Deinem Fragetext hatte mich leicht irritiert:

"Da ein erheblicher Kredit auf dem Haus lastet hätte dies auch meine Expartnerin auch nicht gekonnt." (ohne mich ist sie nix) Jetzt hat sie darauf bestanden, neben dem Kaufpreis auch aus der gemeinsamen Haftung entlassen zu werden. (Empörung).....- was ja eigentlich nur logisch ist, oder sollte sie in Zukunft weiter für das Darlehn, Deines nun alleinigen Hauses, haften!?

Das Grunderwerbsteuer bei Auto und Boot nicht fällig wird, für Beides kann mann ja auch Darlehn aufnehmen, hat eigentlich wenig bis gar nichts mit dem Steuerrecht zu tun. Somit hätte Dir auch Dein Notar in Minuten weiter helfen können. Der reicht nämlich den entsprechenden Notarvertrag, mit dem dort vermerkten Kaufpreis, den Du Deiner Expartnerin für ihre Haushälte gezahlt hast, weiter und daraus errechnet sich dann die Grundsteuer! Das ist auch keine Auslegungssache, das ist Gesetz.....so einfach geht das!

Nun sag aber bitte nicht, dass Du bei Deiner Frage nix gelernt hast und ein wenig Spass hatte ich auch...;-)

@auchmama

Ich habe nicht das Wort "Feministin" in die Runde geworfen und habe nicht beabsichtig meine Trennung zu kommentieren. Die Trennung ist für die Beantwortung meiner Frage vollkommen nebensächlich. Ob Du eine Feministin bist kann ich nicht beurteilen, ich pflege aber eher von Frauenrechtlerinnen zu sprechen. Es fällt allerdings auf, dass Du fast automatisch vollkommen stereotype Beurteilungen losgelassen hast, die eine Tendenz dazu vermuten lassen, dass in der Welt der Mann schlecht und die Frau gut sein muss. Dies ist mir fremd, ich denke nicht in diesen Kategorien.

Bedeutsam für meine Frage ist nur, dass wir nicht verheiratet waren, dass die Immobilie in Gesamthand war und dass wir für den Kredit gesamtschuldnerisch gehaftet haben.

Deine Interpretation meiner Trennung grenzt an Kaffeesatzleserei.

Meine Ex hat das Haus nicht übernommen, weil sie dann die nächsten 25 Jahre 100 % von Zins und Tilgung hätte bezahlen müssen. Ihr Einkommen reicht nach ihrer Einschätzung dafür nicht. Ein Verkauf kam wegen einer ungünstigen Marktlage (wir haben ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen ) nicht in Frage. In solchen Fällen ist es sinnvoll aber belastet für alle, sich von dem Objekt zu trennen, weil sich die Schulden leichter teilen lassen.

Die "Empörung", die Du herausgelesen haben willst existiert nicht. Das Darlehen ist, wie in solchen Fällen üblich über eine Grundschuld abgesichtert. Selbst wenn wir der Bank gegenüber beide gehaftet hätten, hätte sich das maximal auf den Restbetrag bezogen. Im Innenverhältnis hätte ich meiner Ex gegenüber gehaftet, selbst wenn meine Ex der Bank gegenüber in die Haftung genommen worden wäre. Wenn wir das Haus jetzt verkauft hätten, hätte ich im Innenverhältnis nur für die Hälfte gehaftet.

Es wäre aus diesem Grund auch durchaus ein gangbarer Weg gewesen, das Darlehen so zu belassen, wie es ist.

Wenn ich mich hätte frei entscheiden können, hätte ich das Haus nicht behalten. Es ist tatsächlich auf der Kippe gestanden. Beim einem Verkauf zu Marktbedingungen hätten wir wahrscheinlich 80% der Kreitsumme erzielt und dann den Rest eben an die Bank bezahlen müssen. Das Haus steht im Geburtsort meiner Expartnerin, die dort auch wohnen geblieben ist. Ich wäre wahrscheinlich weggezogen, wenn wir das Haus verkauft hätten.

Die zusätzlichen 40 000 Euro sind zum Teil auch Renovierungskosten und Einrichtungskosten für ihre neue Wohnung.

Ich bedaure nicht Geld für oder an meine Ex zu bezahlen. Wir waren fast 10 Jahre ein Paar und wenn so etwas auseinandergeht, dann ist man sich gegenseitig doch noch irgendwie verpflichtet.

Ich konnte mich auch nicht vorher informieren, was an Steuern auf mich zu kommt, weil ich ja praktisch keine Alternative zum Kauf hatte.

Aus dem Kaufpreis errechnet sich die Grundsteuer übrigens nicht, nur für die Grunderwerbssteuer spielt der Kaufpreis eine Rolle.

Spass hatte ich, gelernt habe ich auch, allerdings weniger aus Deiner Antwort, sondern aus der hilfreichsten und aus der eigenen Recherche.

@tadeus2

Aus dem Kaufpreis errechnet sich die "Grundsteuer" übrigens nicht, nur für die "Grunderwerbssteuer" spielt der Kaufpreis eine Rolle.

Du sprichst auch hier schon wieder von 2 verschiedenen Paar Schuhen! Informiere Dich doch bitte erst mal, bevor Du hier zwei vollkommen unterschiedliche Steuerformen benennst, die mit Deiner eigentlichen Frage gar nix zu tun haben!

Und die unsachlichen Nebensächlichkeiten kamen nicht von meiner Seite, lässt sich ganz einfach aus den Zeiten der jeweiligen Kommentierung erlesen...;-)

Deine Trennungsgeschichte ist ebenfalls irrelevant im Bezug auf die Grunderwerbsteuer.......

@auchmama

gezahlt hast, weiter und daraus errechnet sich dann die Grundsteuer!

Sorry, mein Fehler - sollte natürlich heißen Grunderwerbsteuer!

Klar, wenn Du ihr ihre Hausanteile abgekauft hast und Du nun alleine im Grundbuch stehst, ist das der Gang der Dinge....

unter eheleuten ist der verkauf grunderwerbssteuerfrei

ach partnerin, mhm ja dann schlecht^^

@dummerAntifant

Die beiden waren m. E. nicht verheiratet, Antifant, sonst hätte der Fragant das sicher geschrieben.

Das sehe ich ein, soweit es meine Überweisung des gemeinsamen Kaufpreises angeht.

Ich habe vorher für das gesamte Darlehen gehaftet und hinterher auch. Trotzdem muss ich Steuern zahlen als wäre das Darlehen auf mich übertragen worden? Ist das Entlassen eines Darlehensnehmers das selbe wie die Schuldübertragung?

Woher hast Du Dein Fachwissen oder ist das nur eine Einschätzung aus Deinem subjektiven Rechtsempfinden?