Gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben vor Genehmigung zählt das Jobcenter jetzt noch?

8 Antworten

solange der mietvertrag die bedingungen des jobcenters erfüllt und in den maximalen kosten der unterkunft liegt sollte die zahlung der miete kein problem sein. allerdings ist die frage ob du ohne zusicherung auch noch umzugskosten, kautionsdarlehen etc übernommen bekommst.

wenn ihr zusammenzieht, seit ihr eine bedarfsgemeinschaft. es gibt kein probejahr zudem er auch vater des kindes ist. von daher wird sein einkommen nach deckung seines bedarfs auf deinen und später auf den des kindes mit angerechnet und senkt euren gesamtbedarf.

weiterhin senkt elterngeld und kindergeld den bedarf.

Wenn er Vollzeit arbeitet und du sowieso schwanger bist, was soll das denn für ein Probejahr sein?

Wir wollten ein probejahr machen da mir gesagt wurde das dass klappt.

Hat das was mit Arbreit oder Ausbildung was zutun?

Zusammenziehen mit leiblichen Vater ist immer OK. Selbstverständlich wird sein Gehalt mit einbezogen.

Es gibt die Regelung dass es im ersten Jahr nicht als Bedarfsgemeinschaft angesehen wird und das Einkommen des Freundes ( wahrscheinlich des Vaters ) nicht angerechnet wird.

@johnnymcmuff

Eine offizielle Form von nicht angemeldete Bedarfsgemeinschaft war mir nicht bekannt.

Ich kenne das nur so in meinem Umfeld, dass laufend Leute "zusammenziehen" wobei eine Person der Mieter ist und Person 2 lediglich Dauergast ist ohne das irgendwer davon weiß.

Grundsätzlich muss die Übernahme von Miet- u. Nebenkosten vorher genehmigt werden.

Es gibt Vorgaben für "angemessenen Wohnraum und Mietkosten".

Ist die Wohnung zu groß und/oder zu teuer, kann eine Übernahme der Kosten abgelehnt werden, bzw. nur im Umfang der Vorgaben übernommen werden.

Da Ihr als Familie in die Wohnung zieht, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft - alle Einkünfte werden angerechnet.

Liegt das Gehalt Deines Freundes über der Grenze für Bedürftigkeit, gibt es sowieso kein Geld vom Amt.

Ihr könntet dann aber Wohngeld oder vielleicht aufstockend ALG2 beantragen - je nach Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.

Erkundigt Euch beim JobCenter!

kosten der unterkunft werden nie abgelehnt. es wird nur nicht mehr gezahlt als angemessen ist. wie groß die wohnung ist, spielt dabei keine rolle.

@markusher

Wieso werden Kosten für Unterkunft nie abgelehnt? Wenn das Einkommen über der Grenze für Bedürftigkeit liegt, gibt es nix vom Amt!

Ausserdem gelten natürlich auch bestimmte Vorgaben für angemessenen Wohnraum. Es werden i.d.R. 45, bzw. 50 qm" für Einzelhaushalte zuzügl. 15 qm" für jede weitere Person als "angemessen" betrachtet.

Sonst könnte sich ja jeder, der unter der Einkommensgrenze liegt ein 200 qm" großes Loft im Nobelviertel anmieten - und das Amt bezahlt...oder wie?

Du lebst vom Jobcenter und weißt dass es das "Probejahr" gibt und Du solltest wissen das man sich die Zustimmung vor Abschluss eines Mietvertrages holt.

Hast Du bisher eine Wohnung so, wird in so einem Fall für die neue Wohnung höchsten die Kostenübernahme in Höhe der alten Wohnung gemacht, es sei denn Du ziehst in einen ganz anderen Bezirk.

Wenn ein Partner in einer Gemeinschaft einigermaßen verdient, dann bekommt ihr möglicherweise nichts mehr vom Amt. Gehe zum Amt und mache einen Änderungsantrag, nicht das du noch Probleme bekommst, deen möglicherweise hast du keinen Anspruch mehr. Das nächste wäre deine Krankenkasse!!!