gemeinsame Wohnung, rausgeschmissen

12 Antworten

Siekönnen den gemeinsam geschlossenen Mietvertrag auch nur gemeinsam kündigen, also mit beiden Unterschriften. Er darf nicht einfach allein kündigen und behaupten, die Ex-Freundin würde die Wohnung allein übernehmen. Sollte deine Freundin befürchten, dass er es hzumindest versucht, kann sie ihrerseits ja prophylaktisch ein erklärendes Schreiben an den Vermieter schicken.

Der junge Mann leidet an Größenwahn!

Ein Vertrag, der von Beiden unterschrieben wurde, kann auch nur von Beiden gekündigt werden!

Das Austauschen der Schlösser ist nicht rechtens! Notfalls soll sie zur Polizei gehen und die werden ihr schon Einlass verschaffen. Zumindest könnte sie ihre persönlichen Sachen holen!

Alles Gute für Deine Freundin und sie braucht jetzt gute Freunde!

Der Freund kann nicht allein den Mietvertrag kündigen. Und bestimmen, dass die Freundin ihn allein weiterführt kann er auch nicht. Die Freundin hat weiterhin das Recht, in der auch von ihr gemieteten Wohnung zu wohnen und der Freund darf ihr nicht den Zutritt verweigern. Gleich am Montag zum Anwalt!

Er kann doch seine Seite vom Vertrag einfach kündigen. meist gibt es eine frisst von 3 Monaten, bis dahin muss er aber weiter miete zahlen. ich würde Schlüssel dienst rufen, und wieder zurück in die Wohnung gehen. sie hat kein recht dazu, außer er hat sie geschlagen, in diesen Fall, kann sie dich sogar der Wohnung verweisen lassen von der Polizei.

Ein gemeinsam Unterschiebener Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.Da Er Die Frau aus der Wohnung geschmissen hat,und die Schlosser ausgetauscht hat.ist Es Schadenersatzpflichtig geworden.Da sollte sie mal zum Anwalt gehen.