Gemeinsame Steuererklärung, wenn Frau in China ist?
In den Jahren 2013 und 2014 war Frau aus Shanghai in Deutschland. Beide haben in diesen beiden Jahren eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht. Sie hat die Steuerklasse V.
Jetzt war sie in Deutschland für 2015 und 2016 registriert. Sie bezahlt auch für die deutsche Krankenversicherung. Also, hielt ihre Wurzeln in Deutschland.
Für 2015 - gemeinsame Steuererklärung möglich? Sie lebte in China für alle Tage im Jahr 2015. Aber sie hielt ihre deutsche Aufenthaltsgenehmigung und Krankenversicherung.
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1 Antwort

Entscheidend ist nicht, wo man gemeldet ist, sondern wo der gewöhnliche Aufenthalt liegt. Lebt man überwiegend im Ausland (> 183 Tage) ist man beschränkt steuerpflichtig mit der Folge, dass eine Zusammenveranlagung nicht möglich ist. Lediglich wenn die in China erzielten Einkünfte weniger als 10% des gemeinsamen Einkommens betragen oder unter 8.652 € liegen, könnt ihr auf Antrag eine gemeinsame Steuererklärung abgeben ( sog. fiktive unbeschränkte Steuerpflicht).

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ja, sie hat kein Einkommen in China oder in Deutschland.
Alle Einkommen ist in Deutschland vom Ehemann.