gemeinsame Grundstückseinfahrt soll baulich mit Zaun getrennt werden?
Hallo, ich habe bereits im Internet recherchiert, jedoch keine richtige Antwort erhalten.
Wir haben vor ca 2 Jahren ein Haus gekauft. Die hat zum Nachbarn linksseitig eine gemeinsame Hofeinfahrt, sodass man die sich quasi teilt. Diese Hofeinfahrt war auch vor einigen Jahr mit einem Zaun baulich voneinander getrennt. Dieser Zaun wurde jedoch von den Voreigentümern entfernt, um die Hofeinfahrt neu zu pflastern. Hierbei wurde der Grenzstein entfernt. Im Grundbuch sind wir für unseren "rechten" Bereich und die Nachbarn für ihren "linken"Bereich auch eingetragen. Aus dem Katrasteramt ist die Grundstückslinie auch mittig eingetragen. Es sind keinerlei Sonderrechte o.ä. für den Nachbarn eingetragen.
So nun haben wir Probleme mir den Nachbarn, mit denen wir die gemeinsame Hofeinfahrt haben. Wir wollen jetzt einen Zaun ziehen, um die Hofeinfahrt wieder zu teilen. Jetzt meine Fragen... 1)Voreigentümer hat den Grenzstein entfernt. Ich brauch nen neuen und muss den auch bezahlen. Kann ich ihn in Regress nehmen bzw Schadensersatz fordern? 2)Darf ich einen Zaun bauen? Welche genauen Auflagen unterliege ich?
3 Antworten
Hallo,
warum Stress machen?
Kauf ne Kiste Bier und einigt euch, denn die halbe Zufahrt ist auch für Euch ein Nachteil.
Leider gibt es Nachbarn, mit denen man leider kein Bier mehr trinken kann. Welchen Nachteil habe ich denn? Die Hofeinfahrt wird halbiert und mein PKW passt immer noch auf meiner Seite. Ich betrete eh nie deren Seite.
Wenn Ihnen beiden noch genügend Platz für die Durchfahrt zum hinteren Bereich eines jeden Grundstück bleibt, ist das doch eh´ kein Problem. sofern der Nachbar auf seiner Grenze einen Zaun erreichtet, können Sie sich doch eine solche Ausgabe sparen. Weisen Sie den Nachbarn auf einen evtl. unklaren Grenzverlauf hin und empfehlen Sie ihm eine Grenzattest zur Vermeidung teurer Irrtümer in Auftrag zu geben. Überbaut der Nachbar die korrekte Grenz können Sie auf einen Rückbau der Zaunanlage klagen. die Kosten eines solchen Verfahrens samt gerichtlich angeordnetem Grenzattest trägt die unterlegene Partei.
Haben sie meinen Text nicht richtig gelesen??? Links und recht die Häuser und in der Mitte die Hofeinfahrt. und in der Mitte des Hofes möchte ich einen Zaun bauen lassen. Nur ist der Grenzstein durch den ehemaligen Hauseigentümer widerrechtlich entfernt worden!!!!
In Regreß kannst Du hier niemand nehmen. Ob Du einen neuen Zaun ziehen darfst, mußt Du mit dem Nachbarn klären.