Gemeinsame Anschaffung, nur 1 Person im Kaufvertrag. Haben beide Anspruch?

6 Antworten

alte Regel, wer schreibt, der bleibt. Man muss leider auch innerhalb einer Beziehung immer alles schriftlich machen zur Beweissicherung. Kannst du beweisen dass das Geld das sie damals überwiesen hat, für die Küche war? also steht z.b. auf deinem Konoauszug Abzahlung Küche? DU musst beweisen, dass euch die Küche je zur Hälfte gehört und je zur Hälfte bezahlt habt, dann hast du auch ein Anrecht auf 50% des Restwertes.

Bei Abzahlungen steht der Verwendungszweck drauf. Das wird die Rechnungsnummer der Küchenrechnung gewesen sein. (Wie sonst soll das Möbelhaus das sonst zuordnen).

Damit ist wiederum die Verbindung zu dem von ihr unterschriebenen Vertrag hergestellt.

Und: NOPE! Es ist zwar sinnvoll, Verträge schriftlich zu fixieren. Damit hat man eine größere Rechtssicherheit.

Jedoch zählt- entgegen der landläufigen Meinung - auch ein mündlich und ohne Zeugen geschlossener Vertrag.

Hat er davon jemandem erzählt, wie er sich mit ihr geeinigt hat, so hat er sogar einen Zeugen vom Hörensagen und steht damit ziemlich gut da.

Ein Gericht würde wohl urteilen, dass sie das zu zahlen hat oder die Küche rauszurücken hat.

@Zousaittout

ÄÄÄÄH., lies mal bitte wer die Rechnung hezahlt hat und wer an wen abbezahlt ist. Klar sind mündliche Verträge wirsam das habe ich doch gar nicht in Abrede gestellt, aber die Beweislast liegt doch nun bei ihm und das ist das schwierige. DESHALB und nur deshalb schrieb ich : immer schriftlich!

Sicher hast Du den Anspruch darauf. Es muß ja nicht immer alles schriftlich sein. Mündliche Absprachen sind meist auch rechtsgültig. Hier jedenfalls. Ist eben nur die Frage das zu beweisen. Drohe mit Anwalt oder Gericht. Ob man das dann auch tut, ist eine andere Frage.

es ist immer ratsam , bei solchen Dingen alles schriftlich festzuhalten. Glaube kaum das du jetzt einen Teil einfordern kannst.

Doch. Kann er. Auch mündlich geschlossene Verträge sind bindend.

Er kann sogar die komplette Küche abholen, da nutz der Frau der Vertrag nix, wenn er nachweisen kann, dass die komplett von SEINEM Konto bezahlt wurde.

Wen sie doof macht und nicht zahlt kann er doof machen und die Küche zur Verwertung abholen. Es ist nämlich seine, egal, was auf der Quittung steht.

Doch. Anspruch hast du immer, bzw. kannst den immer behaupten. Das Problem liegt praktisch aber darin, einen völlig kenntnislosen (bezogen auf euren Streit) Richter davon durch Beweise zu überzeugen, dass dein Anspruch zu Recht besteht.

Wenn du also keine Beweise hast, dann verbuch es unter Lehrgeld und tröste dich mit dem Gedanken, dass du von dieser bestrügerischen Schnalle für 750 Euro noch billig losgekommen bist. :-)

Och, nö...Er hat ja 7000 € für die Küche bezahlt.

Pacta sund servanda - (oder so ähnlich)

Verträge sind einzuhalten, er hat den Zahlungsnachweis...alles gut!

Wenn Lehrgeld, dann allenfalls für die Dame.

Nee hast du nicht,weil sie alleine im Vertrag steht ,es ist also ihre.

Falsch. Er hat gezahlt und kann es beweisen.

Also SEINE! Zu 100 %!