GEMA beim Schulfest

3 Antworten

Da sollte Euer Direktor/Verantwortlicher die Veranstaltung bei der GEMA korrekt anmelden und nicht von so einem selbsternannten Möchtegern-Gema-Experten den Schülern die Sache vermiesen lassen. Allerdings kostet Gema auch ein wenig. https://www.gema.de/

Prinzipiell gilt eine Veranstaltung an der Schule als "öffentliche Veranstaltung", auch wenn ausschließlich Schüler der Schule daran teilnehmen. Das bedeutet, dass man für so eine Veranstaltung auf jeden Fall Geld an die GEMA bezahlen muss, wenn man Musik spielt, wo die Komponisten einen Vertrag mit der GEMA haben (Musik, die im Radio läuft, gehört da zu fast 100% dazu).

Ob die Musik von CDs, einer Festplatte oder aus dem Netz gespielt wird oder einfach das Radio läuft, ist dabei eigentlich egal. Problematisch wird es allerdings, wenn man (legal) kopierte Musik abspielt: (Legales) Kopieren von Musik ist nämlich (stark vereinfacht ausgedrückt) nur so lange legal, wie die Kopie ausschließlich zuhause angehört wird. Das Abspielen von Festplatte wäre bei einem Schulfest daher nur dann erlaubt, wenn die Musik per Bezahl-Download direkt auf die Festplatte gekommen ist (und nicht von einem anderen Rechner und nicht von CD). Somit würde euch Spotify sogar noch weniger Ärger mit der GEMA machen, als wenn ihr eure CDs auf Festplatte kopiert.

Achtung: Es gibt auch Musik von Künstlern, die nicht bei der GEMA sind. Creative Commons-Musik ist so ein Beispiel. Auch viele Musiker aus dem Techno- und Rap-Bereich haben keinen Vertrag mit der GEMA. Bei dieser Musik muss es zwar der GEMA egal sein, wenn ihr sie abspielt, jedoch kann es je nach Lizenzmodell (z.B. Creative Commons, ...) sogar illegal sein, diese Musik überhaupt abzuspielen!

Vermutlich nicht in Zeiten in denen in Kindergärten das Singen von geschützten Liedern verboten wird. Ihr müsstet die Veranstaltung höchstwahrscheinlich bei der Gema anmelden, die zu beschallende Fläche in m² sowie Art und zu erwartende Besucherzahl angeben und abhängig davon eine (happige) Gebür entrichten.

Ergänzend: Ich weiß nicht wie das bei allgemeinen Veranstaltungen gehandhabt wird, aber Musiker müssen bei ihren eigenen Konzerten eine komplette Liste aller zu spielenden Stücke nebst Laufzeit und Gesamtdauer angeben. Allein der Aufwand dies festzuhalten könnte (sofern anfallend) für euch untragbar sein.

totaler blödsinn. für eine schulveranstaltung fällt keine gema an. genausowenig ist das singen von liedern in kindergärten nicht verboten.