Geltungsbereich Verkehrszeichen
Verkehrszeichen 290 (Beginn eines eingeschränktes Halteverbots für eine Zone) mit Zusatzschildern f. Anwohnerparkausweis und gekennzeichnete Parkräume. Schild steht in Straße X in Fahrtrichtung rechts. Gültigkeit sollte doch eigentlich entweder mit einem Aufhebungsschild, bzw. Straßenwechsel enden? Habe ich zu mindest in der Fahrschule so gelernt. Ich bin durch die Straße X gefahren, bin dann nach rechts in Einbahnstr. Y abgebogen und habe dann auf der linken Seite in der gekennzeichneten Parkfläche geparkt. Das Verkehrszeichen stand im letzten 3. der Straße X. Stadtverwaltung meint, das Verkehrsschild hätte auch Gültigkeit auch in der abgehenden Straße Y. Wer kennt sich aus.
6 Antworten
Das Zeichen 290.1 bedeutet, dass innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als 3 Minuten gehalten werden darf, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen. Innerhalb der Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch zusätzliche Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. Durch Zusatzzeichen kann z.B. das Parken für Bewohner mit Parkausweis innerhalb gekennzeichneter Flächen zugelassen werden. Erst nachdem man das Zeichen 290.2 passiert hat, ist das Zonenhalteverbot aufgehoben.
Eine Kreuzung oder Einmündung hebt generell keine Verkehrszeichen auf! Fährst Du zum Beispiel an Verkehrszeichen 310 ("Geschlossene Ortschaft") vorbei, kannst Du an tausenden Kreuzungen oder Einmündungen vorbei fahren - Du befindest Dich noch immer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft! Genauso endet auch das Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" nicht (automatisch) an der nächsten Kreuzung / Einmündung!
Auf den Rücken klopf^^. Verschluckt an den von @derhandkuss falsch gestellten Buchstaben? ;))
Was er/sie/es wohl meint, sind die Streckenverbote (Geschwindigkeitsbeschränungen und Überholverbote). Die enden nicht an der nächtsten Einmündung - aber Halte- bzw. Parkverbote schon - zumindest nach einer Einmündung aus der Seite auf der sie stehen (ausgenommen halt Zonenhalteverbote).
"Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird."
(StVO, Anlage 2, Lfd. Nr. 61)
Wenn Du Zeichen 290.1 meinst: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/62/Zeichen_290.svg
Das gilt über Kreuzungen und Einmündungen hinaus, ebenfalls in allen Seitenstraßen und auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Es wird erst aufgehoben wenn man Zeichen 290.2 passiert.
Du hast ja selbst schon geschrieben "fuer eine Zone". Damit gilt es also nicht nur in der einen Strasse bis zur naechsten Einmuendung sondern fuer eine ganze Zone aus Strassen und Seitenstrassen - bis es aufgehoben wird, die Zone also irgendwo zuende ist.
Zonen-Schilder gelten für eine Zone und enden nicht an der nächste Einmündung, sondern erst am Endschild.
Nein?
Doch, z.B. und gerade ein Halte- oder Parkverbot.
Hust, Schluck, Würg...