Geltungsbereich Verkehrszeichen

6 Antworten

Das Zeichen 290.1 bedeutet, dass innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als 3 Minuten gehalten werden darf, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen. Innerhalb der Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch zusätzliche Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. Durch Zusatzzeichen kann z.B. das Parken für Bewohner mit Parkausweis innerhalb gekennzeichneter Flächen zugelassen werden. Erst nachdem man das Zeichen 290.2 passiert hat, ist das Zonenhalteverbot aufgehoben.

Eine Kreuzung oder Einmündung hebt generell keine Verkehrszeichen auf! Fährst Du zum Beispiel an Verkehrszeichen 310 ("Geschlossene Ortschaft") vorbei, kannst Du an tausenden Kreuzungen oder Einmündungen vorbei fahren - Du befindest Dich noch immer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft! Genauso endet auch das Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" nicht (automatisch) an der nächsten Kreuzung / Einmündung!

Crack  29.07.2014, 22:31

Eine Kreuzung oder Einmündung hebt generell keine Verkehrszeichen auf!

Nein?

Doch, z.B. und gerade ein Halte- oder Parkverbot.

Genauso endet auch das Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" nicht (automatisch) an der nächsten Kreuzung / Einmündung!

Hust, Schluck, Würg...

Eichbaum1963  29.07.2014, 23:17
@Crack

Auf den Rücken klopf^^. Verschluckt an den von @derhandkuss falsch gestellten Buchstaben? ;))

Was er/sie/es wohl meint, sind die Streckenverbote (Geschwindigkeitsbeschränungen und Überholverbote). Die enden nicht an der nächtsten Einmündung - aber Halte- bzw. Parkverbote schon - zumindest nach einer Einmündung aus der Seite auf der sie stehen (ausgenommen halt Zonenhalteverbote).

claushilbig  21.11.2014, 19:18

"Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird."

(StVO, Anlage 2, Lfd. Nr. 61)

Wenn Du Zeichen 290.1 meinst: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/62/Zeichen_290.svg

Das gilt über Kreuzungen und Einmündungen hinaus, ebenfalls in allen Seitenstraßen und auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Es wird erst aufgehoben wenn man Zeichen 290.2 passiert.

Du hast ja selbst schon geschrieben "fuer eine Zone". Damit gilt es also nicht nur in der einen Strasse bis zur naechsten Einmuendung sondern fuer eine ganze Zone aus Strassen und Seitenstrassen - bis es aufgehoben wird, die Zone also irgendwo zuende ist.

Zonen-Schilder gelten für eine Zone und enden nicht an der nächste Einmündung, sondern erst am Endschild.