Geltendmachung des Pflichtteils - vorerst ohne Anwalt

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Damit würde auch ich zum Anwalt gehen.
Ein Anwalt kann dich ja auch vorerst nur beraten und du schicktst dann in deinem Namen einen Brief an deine Stiefmutter. Es muß ja noch nicht deutlich werden, das du dir bereits einen Anwalt genommen hast - falls es dir darum geht.

Wenn DU jetzt einen wirklich guten Rat hören willst versuch erst gar nicht den sowieso viel zu geringen Pflichtteil zu materialisieren sondern hoffe lieber darauf das Deine Schwiegermutter ein vernünftiges Testament aufsetzt. Normalerweise vererbt man den Kindern dann das komplette Erbe und Du würdest 33% erhalten. Momentan gestalltet sich der Erbteil auf die Mutter zu 50% und die Kinder teilen sich den Rest 17% vobei die Erbmasse nur halb so groß ist. Eine Option auf zukünftige 33% ist besser als jetzt die 9% zu bekommen. Wenn natürlich das Verhältnis zur Schwiegermutter sowieso schon gegen 0 geht kannst Du beim Nachlassgericht Deine Ansprüche geltend machen.

Danke für Deine Antwort.

Der Kontakt zur Stiefmutter ist 0,0. Es ist meine STIEFMUTTER , nicht Schwiegermutter. Ich stehe also in keinem rechtlichen Verhälntis zu ihr. Die anderen 2 Kinder schon, es ist ihre Mutter

Deiner Antwort nach schließe ich daß auch Du vorschlägst die Ansprüche beim Nachlassgericht geltend zu machen. Dies ist schon der 2. Hinweis in die Richtung, ich bin bisher davon ausgegangen daß ich mich an die Stiefmutter wenden muss.

Vielen Dank

@chardonnay

Ja wobei Dein Erbteil geringer ist. Von dem Haus bsw. Gehört 50% sowieso der Stiefmutter bleiben also 50% zur Verteilung davon erbt im Regelfall der Ehepartner 50% bleiben 25% vom Haus für die Kinder. 25/3 macht also einen 8% Anteil vom Haus. Im Falle der gesetzlichen Erbfolge. Bei einem gültigen Testament kann sich das zu Deinen (un)gunsten verschieben.

Bei Deinen vielen detaillierten Fragen und Problemen solltest Du die Rechtsberatungsstelle im zuständigen Amtsgericht aufsuchen oder, noch besser, aber teurer, doch einen Anwalt. Nur eines vorweg: Als leibliches Kind steht Dir immer Dein Pflichtteil zu.

Danke für die Info.

Am wichtigsten erscheint mir momentan die Bekanntmachung der Einforderung meines Pflichtteils bei der Stiefmutter

Wichtig wäre mir zu wissen wie dieses Schreiben aussehen soll.

Alle anderen Fragen werde ich abschließend besser anwaltlich klären lassen müssen :(

... deinen pflichtteil meldest du am besten beim amtsgericht (nachlassgericht) an. formloses schreiben mit den daten deines vaters sowie deinen den grad des verwandtschaftsverhältnisses dabei, den rest macht das gericht.

ok, habe ich verstanden.

Dachte aber ich muss den Pflichtteil bei der Stiefmutter geltend machen.

Ist die Information sicher, daß ich beim Nachlaßgericht meine Forderung bekanntmache?

Vielen Dank..

@chardonnay

... das ist der einfachste weg, deine stiefmutter wird sich nicht garantiert bei dir melden. wenn das nachlassgericht zu dem schluss kommt (was ich nicht denke) das deine stiefmutter der richige ansprechpartnerin ist, hast du zumindest schon mal bei gericht deinen rechtsanspruch geltend gemacht. es gibt bei jedem gericht rechtspfleger, diese geben dir kostenlos auskunft. fahr da einfach mal hin!

kann dir nur bei deinem letzten satz helfen, diese aussage hat nichts zu bedeuten, a: nicht schriftlich b: wäre sie nur von bedeutung wenn im erbvertrag was von lebenslanger pflege steht.

ich schließe mich den andern an und sage, auf investiere 50€ und geh zu einem speziellen anwalt. weil es da doch viel zu viel zu beachten gibt....

informier uns wenn du was weißt xD

lg, sebi