Gelten Vorfahrtschilder auch für Straßenbahnen?

6 Antworten

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Grundsätzlich sind Straßenbahnen Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch. Deshalb müssen auch sie sich nach der Staßenverkehrsordnung richten und die Verkehrszeichen beachten. Das gilt insbesondere auch für Vorfahrtregelungen.

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In der StVO finden sich folgende Sätze, in denen der Begriff Straßenbahn oder Schienenbahn auftaucht:

Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen.

Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden

Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert.

Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

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Außerdem gibt es in folgenden Vorschriften Sonderbestimmungen für Schienenfahrzeuge:

§ 19 Bahnübergänge - hier ein Link: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_19.php

§§ 36 und 37 - hier wird bestimmt, dass der durch ein Zeichen eines Polizeibeamten oder durch ein Grünlicht zeigendes Wechsellichtzeichen freigegebene Verkehr nach links nur dann abbiegen darf, wenn er dadurch Schienenfahrzeuge nicht behindert.

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Das sind alle Besonderheiten für Schienenfahrzeuge. Alle übrigen Vorschriften der StVO gelten auch für Schienenfahrzeuge, insbesondere auch Vorfahrtsregelungen durch Verkehrszeichen.

Danke für diese hilfreiche Antwort! Lg Zwergmauzzz

@Zwergmauzzz

Danke für das Sternchen.

Ich musste leider beim Nachlesen erkennen, dass ich die Fundstellen für den Begriff "Straßenbahn" nicht mitzitiert habe. Hier sind sie:

An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

Außerdem findet man in § 39 StVO noch das Sinnbild für eine Straßenbahn, welches (sinnigerweise) mit dem Begriff "Straßenbahn" bezeichnet ist.

Das sind alle Fundstellen.

Sie gelten, ja und wie. Straßenbahnen haben IMMER Vorfahrt, wenn du als Fahrer einer begegnest, hast DU DIE VORFAHRT DER BAHN zu achten.

Was glaubst du, ob die Bahn bremsen täte, weil das so ein kleines Auto mitten auf dem Fahrrillen steht.

Bis die bremsen kann, ist dein Auto längst platt wie eine Flunder. Rein Technisch, also in dem Fall gilt Vorfahrt achten!

Aber ich meine jetzt rein theoretisch: Wenn eine Straßenbahn das Schild "Vorfahrt gewähren" hätte und ich das Schild "Vorfahrtstraße". Wer müsste dann warten?

@Leon97531

Danke, dass hat mir sehr geholfen! ;-)

Straßenbahnen haben IMMER Vorfahrt

Warum haben denn Straßenbahnen immer Vorfahrt ?
Auch für Straßenbahnen gilt die StVO.

wenn du als Fahrer einer begegnest, hast DU DIE VORFAHRT DER BAHN zu achten.

Wenn die Straßenbahn Vorfahrt hat ist es klar das ich die Vorfahrt der Straßenbahn zu beachten habe.

Wenn Ich vor der Straßenbahn Vorfahrt habe, muss aber die Straßenbahn warten, eigentlich ganz einfach.

Wenn nichts anders geregelt ist gelten Vorfahrtschilder und Vorfahrt gewähren Schilder wie alle anderen Verkehrsschilder auch für Straßenbahnen.

Die haben meistens Vorrecht, egal was das Verkehrszeichen sagt.

Auuutsch, 5 Fehlerpunkte in der Theorieprüfung, und durchgefallen in der Fahrprüfung.

@Leon97531

Dank dir wird mir das nun nicht passieren. ;D