Geliefertes Essen von der Steuer absetzen.. Geht das?
Guten Morgen Freunde, ich mach gerade meine Steuern und hab mich gefragt, ob man bestelltes Essen von Lieferando etc. als Selbstständiger im Bürodienstleistungsbereich als Ausgaben angeben kann :D
Danke für eure Antworten
Wolfi :D!
4 Antworten
So etwas kann man als Bewirtungsaufwendungen geltend machen. Hierzu sind die bewirteten Personen, sowie der Anlass zu vermerken. 70 % sind bei betrieblichen Anlass Aufwendungen, 30 % sind nicht abzugsfähig. Die VorSt kann komplett gezogen werden.
§ 12 EStG Ausgaben die den Privatbereich berühren sind nicht abzugsfähig.
Das wäre nur möglich, wenn Du im Büro Gäste bewirten würdest.
Wenn du die Begründung gut formulierst und belegen kannst, klappt sowas sicherlich ( als Geschäftsessen oder so ).
unter Geschläftsessen oder Bewirtung von Gästen.