Gelf zurück verlangen?

5 Antworten

Du hast einen Vertrag geschlossen. Schau´ mal in den Unterlagen, unter welchen Voraussetzungen Du ihn wieder kündigen kannst. bzw. sprich mit dem Vertreter der Fahrschule. Vielleicht lässt sich die Fahrschule auch darauf ein, dass der Fahrunterricht um ein Jahr verschoben wird.

Ich habe keinen Vertrag bekommen .. nur so ein Zettel wegen erste Hilfe und ein Zettel wo ich ein Bild einkleben muss

@Line312

Dienstverträge kommen auch konkludent zustande, wenn man eine Anzahlung leistet um eine Ausbildung zu machen, um den Führerschein zu erlangen.

Oder bekommst du bei deinem Bäcker einen Vertrag, wenn du 5 EUR auf die Thekee legst und "6 Mehrkornbrötchen bitte" sagst?

Du hast mit deiner Anzahlung doch bestimmt einen Vertrag zur Ausbildung unterschieben. Dort steht alles drauf.

Ich habe nur Papiere mitbekommen die ich ausfüllen muss für denn Führerschein und wo ich ein Bild einkleben soll

Hast du eine Quittung von deiner Anzahlung?

Ja habe ich

Mit Anzahlung ist ein wirksamer Dienstvertrag über Fahrschulausbildung zustandegekommen, der dich zu Annahme und Restzahlung verpflichtet.

Ich wüßte nicht, was dich am Beginn der Schwangerschaft hindert, den Theorieunterricht zu besuchen, Fahrbögen zu üben oder Fahrstunden zu nehmen.

Wenn es dir zeitlich nicht passt, ruht der Vertrag günstigstenfalls, wenn die Fahrschule bereit ist, dich erst in einem Jahr auszubilden. Zwischenzeitliche Preiserhöhungen oder geänderte Zeiten des Theorie-Unterrichts gingen da zu deinen Lasten.

Den wirksamen Vertrag muss die Fahrschule aber nicht aufgeben nur weil du meinst, dafür nun keine Zeit mehr zu haben und den erwarteten Gewinn abschreiben.

Im Gegenteil: Bei jedem Dienstvertrag kann der zum Dienst Verpflichtete, auch wenn der Dienstberechtigte die Leistung nicht oder nicht rechtzeitig annimmt,
gem. § 615 BGB die Vergütung verlangen. Allerdings muss sich der zum Dienst Verpflichtete den Wert anrechnen lassen, den er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart.

Meint, die 500 EUR sind weg, wenn dein gebuchter Platz im Unterricht leerbleibt oder die geplanten Fahrstunden ausfallen, ohne dass ein anderer Schüler hier einspränge, abzüglich ersparter Kosten für Fahrlehrer, Nacht- und Sonderfahrten, Kraftstoff, Prüfungsunterlagen (Fragebögen) usw.

G imager761

Was steht denn in dem von Dir unterschriebenen Vertrag drin?

Ich kann mir vorstellen, dass Sie Dir das Geld abzüglich der Anmeldegebühr und abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurücküberweisen, wenn Du sie darum bittest. 

Ich habe keinen Vertrag

@Line312

Okaaaaay.

Wieso hast Du denen dann 500 Euro gegeben?

@Line312

Verträge kann man auch mündlich schließen. Bei einer Anzahlung kann man davon ausgehen, dass ein Vertrag geschlossen wurde.

Ich habe eine Quittung bekommen und ein Zettel für die Behörde wo ich ein Bild einkleben muss . mehr nicht

@Line312

Ok, Du bist also spazieren gewesen, plötzlich kam jemand aus dem Gebüsch gehüpft und hat "Ey, wolle Zettel für Behörde haben? Kriegsch auch voll korrekt Quittung. Kost nur 500 Euro. Führerschein gibs später auch" gesagt, worauf ihr besagte Sachen getauscht habt.

Oder bist Du irgendwie zur Fahrschule gegangen, hast gesagt dass Du den Führerschein machen möchtest, woraufhin ihr einige Worte gewechselt habt und übereingekommen seid, dass Du da den Führerschein machen möchtest, Du für die entstehenden Kosten eine Anzahlung von 500 Euro leistest, und ein Formular bekommen hast, was Du bei einer Behörde einreichen musst?

Falls es der zweite Fall war, habt ihr mündlich einen Vertrag geschlossen.

Nein, natürlich nicht. Warum kannst du deinen Führerschein nicht machen, wenn du schwanger bist?

aus welchen Grund nicht ? ich habe keine Leistung in Anspruch genommen ? Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern zuhause.. der kv kümmert sich nicht mehr .. daher habe ich keine Zeit weil ich keine Betreuung habe .. Und die Schwangerschaft mich auch schlaucht

@Line312

Das alles dürfte oder sollte dir zumindest klar gewesen sein, als du eine Anzahlung zu einer Fahrschulausbildung geleistet hast, um deinen FS zu machen.

Einen befristeten Dienstvertrag mit konkretem Zweck eines Dienstes kann man nicht stornieren wie eine Urlaubsreise oder kündigen wie einen Arbeitsvertrag; auf § 615 BGB wurde bereits verwiesen..