Gelenktes Praktikum und Monijob = Steuerpflichtig? Wird Bewertet!?

1 Antwort

Du solltest unbedingt drauf achten, daß beim Minijob der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du nämlich diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben: Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Somit hast du für dein "gelenktes" Praktikum aktuell 9.744€ Grundfreibetrag als Single + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand, also insgesamt weit über 10.000€ im Jahr einkommensteuerfrei ;-))

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung