Gelegentlich mit Fotoshooting Geld verdienen?
Ich habe folgende Frage. Wenn man als Fotograf nicht hauptberfuflich vielleicht sogar nicht mal nebenberuflich ab und an eine Anfrage hätte zum fotografieren, wie genau muss man da vorgehen um da Ja sagen zu dürfen. Konkret fotografiert man hobbymäßig und jemand fragt ob man nicht auch mal paar Fotos machen kann für bisschen Geld. Muss man dann sofort ein Gewerbe deshalb anmelden oder sich als Freiberufler melden? Lohnt das sich dann überhaupt oder sollte man direkt die Bitte um Fotos ablehnen weil wegen einem Shooting das ganze anmelden ein überzogener Aufwand wäre, letztlich zeittechnisch sogar ein Verlustgeschäft?
2 Antworten
Wenn du für die Shootings Geld nimmst, dann ist das ein Gewerbe. Hobby wäre, wenn du es umsonst machst.
Und dieses Gewerbe wäre beim Gewerbeamt anzuzeigen. Auch müsstest du dich in die Handwerksrolle deiner Handwerkskammer eintragen lassen. Kosten: ca. 30 + 100 €).
Selbstverständlich musst du dann jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben.
Ob dir das den Aufwand wert ist, musst du selbst entscheiden.
Im Einkommensteuergesetz steht, dass "künstlerische Tätigkeiten" unter § 18 EStG fallen, somit wärst du von der Gewerbesteuer befreit. Allerdings ist der Beruf des Fotografen kein Katalogberuf, von daher würde ich eher sagen, dass du ab einem gewissen Zeitpunkt ein Gewerbe anmelden müsstest. Wenn du es aber nur ab und zu machst, dann spricht man im Steuerrecht von "Liebhaberei", was nicht steuerpflichtig ist. Allerdings kannst du dann aber auch keine Aufwendungen im Zusammenhang damit geltend machen.
Schon klar. Habe ja auch nicht etwas anderes behauptet. Allerdings sind § 18er Leute von der Gewerbesteuer befreit. Außerdem findet sich in § 15 EStG Abs. 2 eine Legaldefinition wann ein Gewerbe vorliegt.
Falsch. Das ist keine Legaldefinition. Das beschreibt nur, wann Einnahmen steuerrechtlich Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu bewerten sind. Für das Gewerberecht hat das keine Bedeutung. Steuer- und Gewerberecht sind zwei völlig verschiedene Rechtszweige mit separaten Gerichtszweigen (Finanzgerichte bzw. Verwaltungsgerichte). Deren Entscheidungen zur gleichen Tätigkeit sind oftmals völlig unterschiedlich.
Gut, dass du es besser weißt, als mein Dozent.
Ich weiß ja nicht, was dein Dozent doziert. Aber bestimmt kein Gewerberecht, oder? Ich habe viele Jahre ein großes Gewerbeamt geleitet.
Also mein Dozent ist promovierter Jurist und unterrichtet hauptsächlich Einkommensteuer.
Habe ich es doch geahnt. Von Verwaltungsrecht (Gewerberecht) keine Ahnung. Da kannst du auch gleich einen Baujuristen fragen.
Ja wahrscheinlich ne
Ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht, richtet sich nach der GewO und nicht nach dem EStG.