Geldwerter Vorteil im Außendienst

2 Antworten

Da der Dienstsitz nicht die erste Tätigekitsstätte ist, brauchst Du die Fahrten nicht als geldwerten Vorteil zu versteuern. Fahrten zum Dienstsitz werden dann steuerlich wie Reisekosten behandelt.

Da bin ich zwar anderer Meinung, aber ich lasse mich gerne belehren. In welcher Rechtsverordnung steht das?

Der geldwerte Vorteil (gegenüber denjenigen, die keinen Firmenwagen nutzen können) ist ja außer bei den reinen Privatfahrten auch bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen.

Abhängig von der Situation, ob man ggf. zusätzlich noch über einen Privat-Pkw verfügt, kann man grundsätzlich zwischen der pauschalen 1%-Methode und der tatsächlichen Berechnungsmethode (mit Führen eines Fahrtenbuches) wählen. Wenn die Firmenfahrten überwiegen, sollte man anfangen zu rechnen...

Genaues weiß der Steuerberater des Vertrauens, aber billiger (weil kostenlos) ist die schriftliche Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt...

@verreisterNutzer

bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen.

Genau die hat er ja nicht, wenn er von zu Hause direkt zum Kunden fährt (der ggf. ständig wechselt). Zumindest bin ich von diesem Szenario ausgegangen.

Hat weniger mit deiner eigentlichen Frage zu tun aber könnte passen und da ich dies bereits an anderer Stelle erwähnt hatte. Denke auch dran, dass du einen Tankgutschein bekommen könntest. Jeden Monat lassen sich dadurch circa 40€ ohne Steuern hinzu"verdienen". 

Vorteil für AG und AN!