Geldwerter Vorteil im Außendienst
Guten Tag an alle,
habe einen Arbeitsvertrag als Außendienstmitarbeiter bekommen und in diesem ist folgendes vermerkt:
Ihr Dienstsitz ist ... Die erfolgte Zuordnung zum Dienstsitz ist lediglich organisatorisch. Sie soll keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG begründen.
Da ich ein Geschäftsauto bekomme, geht es mir jetzt um die Frage ob ich die gefahrenen KM zu dem angegebenen Dienstsitz versteuern muss?
Der Dienstsitz wird lt. Aussage meines Vorgesetzten nur sehr selten benötigt, da der größte Teil meiner Arbeit vor Ort statt findet. Ein Homeoffice ist nicht angedacht für die Beschäftigung.
Da dieser Dienstsitz sich aber fast 80 Km von meinem Wohnort befindet, würde der geldwerte Vorteil enorm hoch sein.
Danke im Voraus
2 Antworten
Da der Dienstsitz nicht die erste Tätigekitsstätte ist, brauchst Du die Fahrten nicht als geldwerten Vorteil zu versteuern. Fahrten zum Dienstsitz werden dann steuerlich wie Reisekosten behandelt.
bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen.
Genau die hat er ja nicht, wenn er von zu Hause direkt zum Kunden fährt (der ggf. ständig wechselt). Zumindest bin ich von diesem Szenario ausgegangen.
Hat weniger mit deiner eigentlichen Frage zu tun aber könnte passen und da ich dies bereits an anderer Stelle erwähnt hatte. Denke auch dran, dass du einen Tankgutschein bekommen könntest. Jeden Monat lassen sich dadurch circa 40€ ohne Steuern hinzu"verdienen".
Vorteil für AG und AN!
Da bin ich zwar anderer Meinung, aber ich lasse mich gerne belehren. In welcher Rechtsverordnung steht das?
Der geldwerte Vorteil (gegenüber denjenigen, die keinen Firmenwagen nutzen können) ist ja außer bei den reinen Privatfahrten auch bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen.
Abhängig von der Situation, ob man ggf. zusätzlich noch über einen Privat-Pkw verfügt, kann man grundsätzlich zwischen der pauschalen 1%-Methode und der tatsächlichen Berechnungsmethode (mit Führen eines Fahrtenbuches) wählen. Wenn die Firmenfahrten überwiegen, sollte man anfangen zu rechnen...
Genaues weiß der Steuerberater des Vertrauens, aber billiger (weil kostenlos) ist die schriftliche Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt...