Geldtransport durch Mitarbeiter

3 Antworten

Diese ehebliche Risiko würde ich nicht eingehen - da hilft auch keine Gefahrenzulage etwas! Meines Erachtens kann der Arbeitgeber diese Tätigkeit auch deshalb nicht verlangen, da sie wohl kaum im Arbeitsvertrag stehen wird.

Ich würde dem Arbeitgeber eine kurze Frist setzen, den Geldtransport anderweitig zu organisieren und es spätestens nach Ablauf dieser Frist ablehnen - notfalls mit Hilfe eines Rechtsanwalts, der dann wohl zunächst einen adäquaten Brief an den Arbeitgeber schreiben wird.

Das ist der traditionelle Weg. Hast du Angst dafür, mit dem Geld überfallen zu werden, sage es deinem Vorgesetzten!

der transport erfolgt doch diskret, kein anderer mitarbeiter weiss davon, also geht auch keine gefahr davon aus

Unfug! Es geht nicht um die anderen Mitarbeiter, sondern um Gangster, die ggf. den Ablauf beobachten. Das Risiko ist demnach sehr wohl vorhanden!