Bekomme ich eine Geldstrafe wegen Behinderung der Polizei?

7 Antworten

Hallo flo19101,

das einzige was auf Dich zukommen könnte ist ein Bußgeldbescheid der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Inhalt hat:


Tatbestandsnummer: 138112

Tatvorwurf: Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 135 BKat

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Also schlimmstenfalls musst Du 20,00 Euro zahlen und das wars. Es gibt für den Verstoß keine Punkte und auch sonst nichts und mit Zahlung der 20,00 Euro hätte sich die Angelegenheit erledigt.

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass da noch ein Bußgeldbescheid hinterher kommt ist verschwindend gering. Die Polizei hat während einer Einsatzfahrt ganz andere Dinge im Kopf, als alle die aufzuschreiben, die nicht sofort platz gemacht haben. Noch weniger interessiert die Polizisten  während der Einsatzfahrt, ob eines der Fahrzeuge an denen sie mit Blaulicht vorbeifahren eine beschlagene Scheibe hatte.

Schöne Grüße
TheGrow

Hi TheGrow ,

In Deutschland kostet 20 Euro......einfach lächerlich .........weißt du ob das zutreffend ist ...das das behindern eines Einsatzfahrzeuges in der Schweiz ca. 2000 Euro kostet ? oder eher Möchtegern sagen ?   

@Lkwfahrer1003

Hallo Lkwfahrer1003,

wie die Gesetzeslage in der Schweiz oder anderen Ländern aussieht, vermag ich nicht zu sagen.

Aber ich persönlich halte die 20,00 Euro die in Deutschland gelten für angemessen.

Man darf nicht vergessen, dass man der Begehung des Verstoßes kein vorsätzliches Handeln zugrunde legt, sondern dass man davon ausgeht dass sich der Fahrer aus reiner Fahrlässigkeit falsch verhalten hat.

Wenn ich im Einsatzfahrzeug mit Sonder.- und Wegerechten unterwegs bin, stelle ich mich jederzeit drauf ein, dass sich ein anderer Verkehrsteilnehmer (oftmals aus Unkenntnis und mangelnder Erfahrung) falsch verhält. Manchmal ärgert dann einen zwar das Fehlverhalten, aber letztendlich gehört das mit zum normalen Dienstgeschäft. Ich nehme sowas meist recht gelassen hin.

Dementsprechend, halte ich persönlich wesentliche höhere Verwarnungsgelder / Bußgelder / Strafen für eine völlig unbeabsichtigte Behinderung jedenfalls für absolut ungerechtfertigt.

Schöne Grüße
TheGrow

Die ärgern sich kurz und fertig. Glaube kaum, dass sie sich deswegen Arbeit machen. 

So isses.

Sollte nichts kommen , gibt's schlimmere Sachen die nich verfolgt sind .

Da kommt nichts mehr! 

Die Situation lief etwas unglücklich. Ich denke aber nicht, dass du dir hier Sorgen machen musst. 

Zum Einen hatten die Polizisten sicherlich Anderes zu tun, als sich dein Kennzeichen zu notieren. Ausserdem bist du ja im Kreisverkehr rechts raus gefahren und hast damit den Weg frei gemacht. 

Auch wenn das ein paar Sekunden gekostet haben mag, kannst du dich ja auch nicht in Luft auflösen und die Abstände bzw. Geschwindigkeitsüberschüsse von Einsatzfahrzeugen sind in der Tat oftmals schlecht einzuschätzen. 

Für die Zukunft solltest du etwas aufmerksamer sein, damit du Einsatzfahrzeuge früher bemerkst.