Geldstrafe bei Stalking?
Hallo, was bekommt man für eine Geldstrafe bei Stalking? Ich werde das erste mal eingeladen wegen einer Anzeige bei Stalking
3 Antworten
Stalking / Nachstellung kann mit Geldstrafe oder Haft geahndet werden - das entsprechende Urteil hängt von verschiedenen Faktoren ab.
§ 238 StGB sagt dazu: Nachstellung(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
1.die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Persona)Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oderb)Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder
4.diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder5.eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Habe ihn.nur über Emails und sozialen Netzwerken gestalkt bzw einmal seiner Freundin geschrieben komme ich dafür in den Knast?
Erst einmal bist Du doch - dem Anschein nach - nur zu einer Anhörung bei der Polizei geladen.
Warte doch ab, ab es überhaupt zu einer Anklage kommt.
In Verbindung mit Deiner gestrigen Frage - da wird eh nichts weiter passieren, wenn nicht mehr geschehen ist, als Du im Fragetext beschrieben hast.
Die sind nicht festgelegt, es wird erst entschieden.