Geldgeschenk, keine Schenkung?

3 Antworten

Ich denke dieses Gestz spricht gegen jede Freigrenze.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html

Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.
Gibt es eine "Freigrenze" für Geldgeschenke der Eltern an die erwachsenen Kinder, die im Falle eines plötzlichen Pflegefalls der Eltern NICHT wieder zurück gefordert werden kann um den Platz im Pflegeheim zu bezahlen?

Nein. Jedwede Zuwendung, die keine Anstandsschenkung darstellt, die der Bedürftige innerhalb der letzten 10 Jahre einem Dritten aus einem besonderen Anlass (z.B. Geburtstag, Weihnachten, Hochzeitsgeschenke, Kommunion, Abitur, ...) gemacht hat, darf das Sozialamt aus Rechtsgrund Verarmung des Schenkers auf sich überleiten und zurückfordern.

Eine wertmäßige Obergrenze gibt es für Anstandsschenkungen nicht.

Im Streitfall ist hier entscheidend das konkrete soziale Umfeld des Schenkers und ein Vergleich mit den üblichen Gepflogenheiten von sozial dem Schenker ähnlich Gestellten.

Die Zuwendungen wären nur dann schadlos, wenn die Beschenkten die Pflegekostenlücke aus Rechtsgrund Elternunterhaltspflicht selbst schlössen, also die Differenz nach Rente und Pflegeversicherungsleistungen des Pflegplatzes allmonatlich bezahlen.

Nur ist manch Pflegebedürftiger vorausschauend und stolz genug, sein Geld dafür lieber zu behalten statt später die langen Gesichter der Kinder zu ertragen, denen er dann Monat für Monat zur Last fällt.

G imager761

das sind Geschenke im Ramen von Geburtstag oder Weihnachten in Höhe von max- 1000€