Geldgeschenk frei verfügen?

6 Antworten

Falls du eine gesetzliche Grundlage brauchst, hier ist sie:

§1642 BGB, da kannst du gern mal
nachschauen und wirst feststellen können, dass deine Eltern hier das ihrer Verwaltung unterliegende Geld (des Kindes) nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anlegen können/dürfen/müssen.

Dass das Geld nur geschenkt ist, macht keinen Unterschied. Der Schenkungsvertrag nach §516 Abs. 1 BGB räumt dir keine Rechte ein, mit dem Geld frei zu verfügen. Nur wenn deine Eltern zustimmen, dass du damit frei verfügen darfst, kannst du dies auch tun.

Bis zu deinem 18. Lebensjahr haben deine Eltern also auch ein Mitspracherecht bei deinen Ausgaben (durch deine beschränkte Geschäftsfähigkeit nach §106 BGB) und können somit entscheiden, ob und wann du es ausgeben darfst.

Dein Geld ist trotzdem nicht weg, es gehört immer noch dir, nur kannst du eben darauf nicht zugreifen (noch nicht).

Mein Tipp: Am Tage deines 18. Geburtstags, ab zur Bank und Konto leermachen, dann wirste auch viel spaßigere Sachen damit anstellen können und glücklich sein, dass du es erst dann hast :)

Sie darf das, sie ist für Dich verantwortlich.

Hmm möglicherweise hat Deine Mutter Bedenken, Du würdest das Geld für - sagen wir - unbedachte Investitionen nutzen. Klar Du weisst, dass Du das Geld nur für total wichtige Dinge ausgeben würdest. Das wusste ich in Deinem Alter auch, Deine Mutter sicher auch ...

Und aus diesem Grund "bewahrt" sie es jetzt für andere wichtige Dinge Deiner Zukunft auf ... (z.B.: Ausbildung, Führerschein, eine eigene Wohnung ...).  Ich denke wenn Du Deiner Mutter vertraust - kannst Du Ihr auch in diesem Punkt vertrauen.


Ja, das darf sie.

Wo steht denn im Gesetz, dass eine 14 jährige über Geldgeschenke frei verfügen darf?

Meine Mom will mein ganzen Geld auf ein mir nicht zugängliches Konto unterbringen. Darf sie das?

Ja. Auch Geldgeschenke zur Jugendweihe dürfen dir ohne ausdrückliche Zustimmung deiner vermögensorgeberechtigten Eltern nicht von Dritten (Verwandten) zur freien Verfügung überlassen werden, § 110 BGB.

Erst mit eigenen Volljährigkeit darfst du darüber verfügen, sofern das angelegte Geld nicht schon für dich ausgeben wurde, etwa schon für die Bewirtung der Gäste zur Jugendweihe (oder sollen deine Eltern alles zahlen, du nur zählen dürfen?) Auslandsklassenfahrt, Führerscheinwunsch, ...

G imager761