geldgeschenk bei hartz4

2 Antworten

Da das etwas einmaliges ist u. auf deinem Konto nicht erscheint, kann ich mir das nicht vorstellen, allerdings kenne ich mich nicht genau damit aus.

"Hinweis: Geldgeschenke an die Kinder werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn Sie für einen besonderen Zweck gedacht sind, der nicht bereits durch das ALG II abgedeckt wird, etwa für den Kauf eines Fahrrads oder eines Computers, und die Schenkung bei zweckfremder Verwendung zurückgezahlt werden muss (Schenkung unter Auflage). Dabei sollte das Geldgeschenk monatlich die Höhe von 50% des Eckregelsatzes (aktuell: 179,50 Euro) nicht überschreiten. (sb)"

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/anrechnung-von-geldgeschenken-bei-hartz-iv-1763.php

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