Geldbuße weil Persodiebstahl zu spät gemeldet?

5 Antworten

Dieses Thema ist bei uns Grund für Dauerstress. Mein Lieblingssohn verleiht seinen Perso einfach so. Natürlich nur an "gute" Freunde. Damit sie in entsprechende Lokale kamen oder Zigaretten kaufen konnten. Deshalb haben wir uns seit seinem 18. Geburtstag regelmäßig gestritten. Er fand mich völlig verspannt bei dem Thema, weil ich ständing unter der Decke schwebte. Dann passierte es. Der Junge, dem er das Teil geliehen hatte behauptete er hätte ihn bereits zurück gegeben. Da sie Burschen zu diesem Zeitpunkt gut angeheitert waren, glaubte mein Sohn ihn verloren zu haben. Wochenlang drängte ich ihn, verloren zu melden. Telefonisch bei der Polizei ging nicht und es war ihm zu lästig zum Ordnungsamt zu gehen. In den folgenden Wochen fragte er zwar in jedem Lokal in der Innenstadt (bei verschiedenen Kneipenbummeln) nach, war aber weiter ganz entspannt. Er kam auch mit seinem Führerschein zurecht.

Ich erpresste ihn dann, damit er entlich zum Ordnungsamt ging. Dort kostete alleine die Onlinesperrung des Ausweises 6,00 €. Neue Fotos 16,00 €. Ein neuer Ausweis käme 22,50 € plus eine neue Onlinefunktion für 6,00 €. Dazu meine Angst, dass der Täter eventuell einen Kredit aufnimmt oder Einkauft wie ein Weltmeister. Jetzt hatte mein Sohn in den Osterferien das Geld zusammen. (Ich weigerte mich aus erzieherischen Gründen zu zahlen.) Da wurde der Täter geschnappt. Es war der Junge, der ihn sich damals "ausgeliehen" hatte. Eine gute Freundin erkannte den Ausweis bei einer Kontrolle am Einlass einer Spielothek. Er lief zwar weg, aber die Beschreibung reichte uns.

Sicher hättest du den Diebstahl oder auch den Verlust deines Personalausweises gleich melden müssen. Aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass jemand von dir 1000 Euro Strafgeld kassieren will. Die können doch auch überlegen und wissen, dass man einen Schüler mit so einer hohen, unangemessenen Geldstrafe in den Ruin treiben kann. Wer soll das schon wollen? Mach dir mal keine Gedanken, schlimmstenfalls wird man dich mahnen, aber mehr auch nicht.

Du bist auf gesetzlicher Grundlage dazu verpflichtet, den Verlust von Ausweis od. Reisepaß schnellstmöglich bei den zuständigen Behörden (Einwohnermeldeamt) zu melden. Welche Strafe bei selbstverschuldetem Versäumnis (und Schäden, die dadurch angerichtet wurden) ausgesprochen werden, kann ich nicht sagen.

Würde heißen, dass mit Pech die kompletten Kosten trotz Verlusts auf mich zurückfallen, da ich nicht rechtzeitig gehandelt habe?

@Shonzo

Das kann man dir im Einwohnermeldeamt sagen.

Ich glaube, da hast du einen großen Fehler gemacht, den wie du selbstweißt ist der Diebstahl von wichtigen Dokumenten sofort anzuzeigen. Ich glaube hierfür hätte sogar dein Lehrer Verständnis gehabt und dich für die Anzeige freigestellt. Hole es bitte sofort nach, bevor noch mehr Unsinn passiert. Ich glaube nicht, das man dich so hoch bestraft. Ich wünsche dir viel glück und eine gute Klärung, bienemaus63

Zur Klarstellung: Du bist nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 Personalausweisgesetz verpflichtet, den Verlust des Ausweises unverzüglich im Einwohneramt anzuzeigen. Tust du das nicht, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Die meisten übersehen gern diese Wörter, aber sie räumen dem zuständigen Sachbearbeiter einen Ermessensspielraum bei der Festsetzung des Bußgelds ein.

Das Ermessen wird in der Regel darin bestehen, dass einfach geschaut wird, wie lang du ihn schon verloren hast, was die Gründe für das Nichtanzeigen des Verlustes ist und natürlich auch, wie deine wirtschaftlichen Verhältnisse aussehen. Wenn du von "Schule und Job" sprichst, bist du wahrscheinlich höchstens Azubi, also hast du wohl nicht viel im Monat. Daher würde ich ein Bußgeld um die 50 Euro als angemessen erachten, vielleicht auch weniger, wenn du noch Schüler bist.

Das entbindet dich aber immer noch nicht von der Pflicht, einen neuen Ausweis zu beantragen, also musst du auch noch ca. 25 Euro für den neuen mit einrechnen.