Geld vor oder nach Notartermin überweisen? (wohnungskauf)?

7 Antworten

Grundsätzlich nach dem Termin, weil die Zahlung ein Vertragsgegenstand ist, der sowohl in Betragshöhe als auch mit Zahlungstermin ein Vertragsgegenstand sind, der erst im Notariatsakt festgelegt wird. Unabhängig davon ob des Objekt grundbücherlich belastet ist oder nicht. Unter bestimmten Fällen erfolgt auch die Zahlung auf ein Treuhandkonto des Notars, der dann die Verkäufer z.B. nach Löschung von z.B. Nutzungsrechten Dritter im Grundbuch bedient.

Es gibt sicher viele andere Wohnungen. Im Notartemin werden gerne auch noch Schäden, Nachteile, Einschränkungen offengelegt.

Stell Dir vor Du hast das Geld dem verkäufer übergeben und im Notartermin legt er offen dass Da noch eine Oma ein Nutzrecht hat, das ein Schaden am Dach besteht, das ein Wasserschaden noch nicht ausgetrocknet ist usw. - Du wärest 120% in den Händen der Krake. Tu es nicht. Verzichte.

der Notar klärt ja auch, ob die Wohnung noch mit Hypotheken belastet ist. Wenn die Wohnung also verkauft wird, wird auch geregelt, dass die Bank des Verkäufers ihr Geld bekommt. Ich glaube hier ist Vorsicht angesagt. Die Kaufpreiszahlung wird immer beim Notartermin festgelegt. Niemals vorher bezahlen. Auf einmal bist du Besitzer einer Wohnung und musst für die Schulden des Verkäufers aufkommen.

Also als wir vor einigen Jahren unsere Wohnung gekauft haben war es so das wir zum Notarstermin eine schriftliche Zusage unserer Bank über die Darlehensbewilligung mitbringen mußten.Nach dem Notarstermin wurde das Geld dann an den Vorbesitzer überwiesen und danach wurde die Grundbuchänderung gemacht

auf keinen Fall überweisen. Der Notar regelt alles notwendige und teilt dir dann den Termin mit, an dem der Betrag überwiesen sein muss...

Ein Notar handelt immer neutral, sollte es zumindest...und da du vermutlich die Notarkosten alleine tragen musst, bestimmst du auch den Notar!!!