Geld vom Pfandhaus?

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Nach Ablauf der Frist werden die Pfänder öffentlich versteigert. Wird in der Tageszeitung angezeigt mit Angabe der Pfandnummern. Notiere Dir den Termin. Danach kannst Du im Pfandhaus nach dem Ergebnis der Versteigerung fragen. Wenn mehr erlöst wird, als der Beleihungsbetrag, wird Dir der Überschuß ausgezahlt. Sonst fließt der wohltätigen Zwecken zu.

Wohltätige Zwecke - wohl kaum.Der Darlehensnehmer hat bei Versteigerung des Artikels max. 2 Jahre Zeit, einen etwaigen Überschuss abzuholen. Danach fließt der Überschuss an den Staat!

Nein, aber Dein Pfand wird versteigert und Du kann es somit nicht "zurückholen".

Du hast folgende Möglichkeiten:

a) Verlängerung des Pfandvertrags: Wenn Du die bislang angelaufenen Zinsen und Gebühren bezahlen kannst, kann der Pfandleiher zustimmen den Pfandvertrag zu verlängern. Damit hast Du noch einmal länger Zeit, um ggf. das Darlehen wieder zurückzubezahlen.

b) Du bezahlst nichts und das Pfandgut geht automatisch in die nächste Versteigerung nach Ablauf des Vertrags zzgl. Sicherheitsmonat. Falls ein Überschuss in der Versteigerung erzielt wird (also jemand bietet mehr als das Darlehen+Zinsen+Gebühren+anteilige Kosten der Versteigerung), so steht Dir dieser Mehrerlös zu. Du musst ihn innerhalb von 2 Jahren im Pfandhaus abholen, ansonsten wird der Mehrerlös an den Staat abgeführt. Falls ein Mindererlös zustandegekommen ist, bekommst Du natürlich nichts, musst aber auch nichts an den Pfandleiher draufzahlen, denn das ist sein Risiko.

Nein, Du musst das Geld nicht zurückzahlen.

Vereinfacht verkaufst Du bei einer Beleihung den Gegenstand an den Beleiher, mit der Option, ihn zum gleichen Preis zurückzukaufen und im Gegenzug dafür für den erhaltenen Geldbetrag Zinsen zu zahlen.

Löst Du den Gegenstand nicht ein, geht er in das Eigentum des Beleihers über.

Nein.

Das wird dann versteigert.

Du hast dafür eh nicht viel bekommen.