Geld vom Konto abgehoben während Privatinsolvenz?
Hallo,
es klingt wahrscheinlich sehr blöd aber was passiert, wenn man während des Prozesses einer Privatinsolvenz Geld vom Konto abhebt?
4 Antworten
Ich sage Dir jetzt mal was ein Schuldnerberater offiziell nicht sagen darf, es aber manchmal durch die Blume sagt.
Solange die PI noch nicht eröffnet ist, räum alles Geld ab was Du bekommen kannst. Verliere nie und zu niemandem ein Wort darüber.
Der Hintergrund ist recht einfach. Sobald der Eröffnungsbeschluß raus ist, ist zunächst das Konto dicht, auch wenn es ein P-Konto ist. Ab dann finden keine Überweisungen, Abbuchungen und Auszahlungen mehr statt. Das dauert solange bis der Insolvenzverwalter/Treuhänder das Konto wieder frei gibt. Je nach Arbeitsweise kann das ein paar Wochen dauern. Du mußt aber von irgendwas leben und eventuell Zahlungen tätigen die nicht so einfach eingestellt werden können, Miete zum Beispiel.
Das ist im Grunde egal, solange die Insolvenz nicht eröffnet ist kannst Du mit dem gerld machen was Du willst.
Wichtig ist allerdings auch dass die PI vom Gewerbe getrennt bleibt, wobei nicht selten auch letztlich das gewebe in die Insolvenz kommt. Dann ist es mit der PI ohnehin vorbei.
Erstmal gar nichts. Nur muss später begründet werden können wofür man dieses Geld benutzt hat da man während einer Privatinsolvenz nur für den Lebensbedarf notwendige Gegenstände besitzen darf. Gehst du also hin und holst dir 10€ um nicht zu verhungern ist dies vertretbar. Wenn du aber hingehst um dir ein neues Smartphone zu zulegen hat das ernstere Konsequenzen und kann dich sogar ein Bußgeld kosten.
LG
Es geht aber darum, dass der Prozess gerade läuft. Also die Privatinsolvenz ist noch nicht zu 100% in Kraft getreten, sondern noch in Bearbeitung.
In der Regel treten die Pflichten die man während einer Insolvenz hat mit Antragsstellung ein. Das bedeutet das während dem Prozess die selben Rechte und Pflichten zutreffen wie danach. Dies dient primär dazu um Betrug zu vermeiden.
LG
das ist doch unzutreffend.
garnichts passiert da. -du kannst immer abheben - hauptsache es ist was drauf.
Es geht aber darum, dass der Prozess gerade läuft. Also die
Privatinsolvenz ist noch nicht zu 100% in Kraft getreten, sondern noch
in Bearbeitung.
Nichts, Du mußt ja leben und einkaufen und Geld landet nun mal auf Konten.
Es geht aber darum, dass der Prozess gerade läuft. Also die Privatinsolvenz ist noch nicht zu 100% in Kraft getreten, sondern noch in Bearbeitung.
ja und ? -du mußt nachher dann die gläubiger bedienen , so wie in der Privatinsolvenz festgelegt. Das hat nichts damit zu tun, daß du etwa nichts anheben darfst. Du kannst abheben, Prozeß hin oder her.
Es ist folgendes:
Ich habe 2 Rechnungen abgegeben die ich nicht bezahlen kann von meinem Gewerbe aus, und das Konto ist nur für mein Gewerbe das weiß mein Anwalt
Und ich habe nachdem ich Antrag auf Insolvenz gestellt habe noch Geld gehabt von meiner Gewerbe, das ist also nicht privat
Und das steht mir nicht zu weil ich die Rechnungen nicht mehr bezahlen kann ist es nicht mein Geld sondern das Geld für die Versicherung eigentlich und mein Bruder hat halt das Geld abgehoben.
Ist doch problematisch, oder?