Geld für Erstausstattung bei Aufstockung? Wie mach ich es richtig?
Bin 25. Wohne bei meiner Mutter in Zweizimmerwohnung. Bekomme jetzt 1200 auf die Hand als angestellter. Ab dem ersten Januar will ich in eine neue Wohnung einziehen. Aber laut meinem Vertrag werde ich ab dem ersten Januar nur noch 560 auf die Hand bekommen, Angestelltenverhältnis bleibt. Ich werde dann Aufstockung beantragen müssen. Will aber auch Geld für Erstausstattung bekommen was ich auch noch nie beantragt hatte. Wie mache ich es richtig?
5 Antworten
... ich lese nur: Ich will.
Dann binde doch einfach ein Deinen "Berater" oder die Damen und Herren vom z.B. Diakonischen Werk oder dem Sozialkaufhaus.
Es geht ja nicht nur um eine Erstausstattung. Der Umzug, die Schönheitsreparaturen, die Mietsicherheit u.a.m. sind ja auch zu wuppen.
Merke: Keinen Mietvertrag unterzeichen bevor das Jobcenter zugestimmt hat.
Meinst du das Jobcenter lässt dich auf deinen dann 560 € ausruhen und zahlt dir den Differenzbetrag fortlaufend jeden Monat weiter ?
Da kann dir deine Arbeit noch so gut gefallen,Ziel des Jobcenters ist,dass du möglichst schnell nicht mehr auf Hilfeleistungen angewiesen bist bzw.sich deine Bedürftigkeit zumindest verringert,demnach wirst du dann aufgefordert werden dich zu bemühen dein Einkommen zu erhöhen und das musst du dann auch nachweisen,also z.B.Bewerbungen für eine besser bezahlte Tätigkeit vorlegen.
Hast du deine Wohnung schon sicher ?
Wenn du ab Januar weniger verdienst und auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen bist,dann musst du vorher beim Jobcenter einen ALG - 2 Antrag stellen und auch die Zusicherung der Kostenübernahme für Umzug und die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und das muss dann vorher auch bewilligt werden.
Du Ziehst um, Beantragst die Aufstockung, und stellst gleich Antrag auf Erstausstattung. Fertig. Es gibt keine Fristen für den Antrag für die Erstausstattung.
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil AZ: B 14 AS 45/08 R entschieden, dass es für die Erstausstattung der Wohnung keine Antragsfrist gibt, sofern Bedürftigkeit vorliegt. Im vorliegenden Fall des BSG beantragte der Leistungsbezieher die Erstausstattung erst zwei Jahre nach Bezug der Wohnung.
Dann solltest du mit den eintsprechenden Unterlagen schon jetzt zum Jobcenter gehen. Irgendwo muss ja draus hervorgehen, das du ab Januar nur XX bekommst.
Nur wenn du die Anträge rechtzeitig stellst, kannst du auch Leistungen bekommen.
Und was soll nun der Grund für Deine Stundenkürzung sein?
Dann solltest Du zusehen, dass Du einen Job mit mehr Stunden bekommnst, anstatt nach dem Staat zu schreien. Ansonsten von dem jetzt verdienten Geld etwas zurücklegen, um sich davon Möbel zu kaufen.
Wozu wenn er sein Job mag? Und scheinbar auch mehr verdienen darf. Wenn der Vater Staat eine Leistung anbietet, dann steht es ihm zu. Und die nicht zu nutzen, wäre eben dumm.
Nach deiner Theorie muss eine Mutter die das Kindergeld bezieht, das ihr zusteht, auch einen besseren Job finden um diese Leistung nicht zu beziehen.
das ist ja auch nicht der Sinn meiner Frage, aber ich habe einen 20h Vertrag, nun jetzt zulässt die Auftragslage es zu, dass ich mehr arbeite. und ab Januar kriege ich keine Stunden mehr