Geld empfangen obwohl nicht angestellt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da gibt es - jedenfalls nach deutschem Recht (und in Österreich wird das nicht anders sein, weil die zivilrechtlichen Bestimmungen - z.B. in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch BGB und in Österreich das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch ABGB - sehr ähnlich sind) - nichts, was strafrechtlich relevant wäre.

Wenn Du ohne Anspruch Geld erhältst (hier also von Deinem früheren Arbeitgeber), musst Du erst einmal überhaupt nichts tun. Du musst also nicht von Dir aus tätig werden und das Geld unaufgefordert zurückzahlen, sondern kannst warten, bis der Gläubiger Dich zur Rückzahlung auffordert.

Du kannst es selbstverständlich auch ausgeben, wenn Du genug hast, um Geld nach Aufforderung zurückzahlen zu können (das ist das, was Maximilian112 meinte, aber Griesuh aber nicht verstanden hat).

Du kannst Dich, wenn Du das Geld ausgegeben hast und nicht mehr zurückzahlen kannst, nicht auf "Entreicherung" berufen, denn das würde nur dann greifen, wenn Du - irrtümlich - davon ausgehen konntest, dass Du das Geld zu Recht erhalten und es für etwas ausgegeben hast, was Du Dir sonst nicht hättest leisten können und für das es auch keinen bleibenden materiellen Gegenwert gibt, z.B. eine Luxuskreuzfahrt.

In allen anderen Fällen musst Du das Geld selbstverständlich zurückzahlen - unter Umständen mit entsprechenden negativen Konsequenzen, wenn Du dazu finanziell nicht in der Lage bist (z.B. Pfändung).

Vielen Dank für deine Einschätzung. Also nix Betrug oder Unterschlagung ?

@DjChrisLeGrand

Nein, selbstverständlich nicht:

Weder hast Du Deinen Ex-Arbeitgeber durch Täuschung zu einer Zahlung veranlasst, zu der er nicht verpflichtet war (Betrug), noch hast Du Dir Geld, das Dir anvertraut wurde, unrechtmäßig angeeignet, um Dich zu bereichern (Unterschlagung).

Hauptsache, Du kannst ihm das Geld auf Verlangen zurückzahlen - sofern nicht bereits vertragliche Ausschlussfristen (Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis betreffend) oder die gesetzliche Verjährungsfrist verstrichen sind.

@Familiengerd

Vielen Dank

Zurück überweisen, bzw. wenn er es nicht freiwillig macht, und der Arbeitgeber fordert das Geld zurück, kann der Arbeitgeber ein Mahnverfahren wegen des Geldes einleiten. Zahlt er dann immer noch nicht, ergeht ein Vollstreckungsbefehl, ist dieser rechtskräftig, kann er Lohn- bzw. Bankpfändung usw. beantragen. Es wird dann immer teurer, da jedes Verfahren neue Kosten bringt. Das ist deutsches Recht, sicher auch in Österreich nicht viel anders.

Rückzahlen ist angesagt.

Schon klar. Aber strafrechtlich?

@DjChrisLeGrand

Was sollte daran strafbar sein wenn du Geld von deinem Konto ausgibst?

@DjChrisLeGrand Zahlst du nicht zurück, kommt der Kuckuck bei dir vorbei.

vorbei.

@Maximilian112

Maxi.... er hat vom Ex Arbeitgeber nochmals Lohn erhalten, der ihm nicht mehr zustand... klingelts?

@Griesuh

Aber das Ausgeben dieses Geldes ist doch nicht strafbar. Oder welcher Staatsanwalt interessiert sich dafür? Das es zurückzuzahlen ist steht ausser frage.

@Griesuh

Ja und? Selbstverständlich kann der Fragesteller das Geld ausgeben - Hauptsache, er ist in der Lage, es zurückzuzahlen, wenn der Ex-Arbeitgeber ihn dazu auffordert.

Von sich aus muss der Fragesteller nicht tätig werden!

Du wirst es zurückzahlen müssen.