Geld dazu verdienen mit ALGII?

5 Antworten

Wenn du Leistungen vom Jobcenter nach dem SGB - ll beziehst, dann gelten auf Erwerbseinkommen ab dem 15 Lebensjahr auch die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag !

Diese Freibeträge würden dann addiert, theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen, ergibt dann das anrechenbare Erwerbseinkommen und das wird dann auf deinen Bedarf angerechnet.

Selbst wenn dein Erwerbseinkommen diese 100 € Grundfreibetrag im Monat nicht erreichen würde, wärst du verpflichtet dein Einkommen jeden Monat ohne Aufforderung dem Jobcenter nachzuweisen.

jeder cent einkommen ist anzugeben. stellt allerdings deine angebliche arbeitsunfähigkeit arg in frage.

Du hast zwar einen gewissen Freibetrag den du ohne Abzüge dazu verdienen darfst aber du musst dennoch jegliche Einnahmen beim JC angeben

Du bist grundsätzlich gegenüber dem Sozialamt bzw. dem JC verpflichtet Einkommen jeglicher Art zu melden.

Melden musst du immer und ohne Ausnahme.

Wenn du durch den Zuverdienst deine Bedürftigkeit reduzierst wird das Jobcenter dies aber begrüßen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung