Geld bei Wohnungsauflösung gefunden?

7 Antworten

Schön, dass Ihr über Omas Kohle redet und nicht mal für erwähnenswert haltet, ob die Gute noch lebt (z.B. in einem Seniorenheim oder einer Pflegeeinrichtung) oder verstorben ist.

Davon hängen die Eigentumsverhältnisse ja ganz entscheidend ab.

Das Geld gehört der Oma, wenn Sie noch lebt. Wenn Sie nicht mehr lebt gehört es den Erben/dem Erben. Dieser kann es auf sein Konto einzahlen, muss es jedoch bei der Erbschaftssteuererklärung angeben.

Ein Bankschließfach ist nicht notwendig, da der Staat bis 100.000 Euro haftet.

Das Geld gehört den Erben. Teilt es unter den Erben auf und jeder zahlt es auf sein Konto. die Erben sind in erster Linie die Kinder deiner Oma, nur wenn die tot sind, erben deren Kinder.

Das wird normalerweise unter den Erben aufgeteilt