Geld aus Erbschafft aus der Türkei in die BRD überweisen.Welche kosten entstehen?
Geld aus Erbschafft aus der Türkei in die BRD überweisen.Welche kosten entstehen?
Guten Tag, X person (Sohn bzw Erbe des verstorbenen) hat ein Bankkonto in der Türkei bei einer Großen Türkischen Bank.Er hat das Geld von seinem Vater geerbt.Auf diesem konto sind ca. 150.000 Euro.Nun will X person dieses Geld auf ein X beliebiges Bankkonto bzw Tagesgeldkonto in Deutschland überweisen lassen.
1.)Was muss X person alles für steuern usw. in Deutschland bezahlen? Was muss noch alles beachtet werden? (Geld ist für Hauskauf bestimmt und stammt aus Erbschafft)
2.)Welche Abgaben und zusatzkosten kommen alles dazu? (Erbschafftsteuer usw)
3.) Wieviel u. welche kosten würden bei 150.000Euro fällig? (29 Jähriger Arbeitnehmer mit ca. 14000 Euro gehalt)
4.) Wäre es klüger das Geld stück für stück zu überweisen anstatt alles auf einmal?
Ein Kollege meinte einmal sogar das da über 5000 Euro steuer fällig werden würden..
Danke für alle Antworten!
4 Antworten
Geh zu Deiner Bank und besprich das mit ihnen. Erbschaften muß man versteuern, je nach Verwandtschaftsgrad. Überweisungen ab einer bestimmten Höhe werden wegen des Geldwäschegesetzes auf ihre Legalität überprüft. Es sollte schon alles seine Richtigkeit haben, da ein Hauskauf auch die Steurbehörden interessiert.
Ich denke mal, dass das Problem bei der Summe erst mal eher auf der türkischen Seite liegt, als auf der deutschen Seite.
Bei persönlichen Einfuhren (also am Mann) in die EU sind Summen über 10.000,00 € anmeldepflichtig (Geldwäschegesetz). Bezüglich der Erbschaftssteuer kann nichts sagen. Soweit mir bekannt ist, gibt es aber keinen Datenaustausch zwischen der Türkei und Deutschland in dieser Beziehung.
Wenn das Geld in der Türkei auf einem verzinsbaren Konto liegt, werden dort die Steuern für den Zinsgewinn automatisch von der Bank abgezogen.
Die Fragen könnte dir die türkische Bank bestimmt zielführender beantworten, insbesondere die nach deren Gebühren und Aussenwirtschaftsbestimmungen als Nicht-EU-Staat.
Grds. muss
Ein "Zahlungsauftrag im Aussenwirtschaftsverkehr" nach § 58ff. AWV ausgefüllt werden
Die Mittelherkunft (Erbe) nachgewiesen werden
der EBAN bzw. SWIFT Code der beiden Banken bekannt sein
und fallen natürlich Überweisungsgebühren in unbekannter Höhe an.
Erbschaftsteuer fällt dir als Sohn des Erblassers nach deutschem Recht nicht an. Das türkische Erbrecht kenne ich nun nicht. Abgeltungssteuer für das Kapitalvermögen an den deutschen Fiskus selbstverständlich. Die Gebühren und der Aufwand für mehrere Überweisungen wäre entsprechend höher.
G imager761
Abgeltungssteuer für das Kapitalvermögen an den deutschen Fiskus selbstverständlich.
Man beachte, das die Abgeltungsteuer auf die Zinsen fällig wird, und nicht auf das Vermögen als Ganzes.
Erbschaft. Oder hast du es endlich geschafft?
So einen Betrag musst du ohnehin anmelden (Aussenwirtschaftsgesetz). Aber das sagt dir deine Bank, auch die türkische.
Es werden wahrscheinlich Steuern fällig, die Bankgebühren kannst du dagegen vernachlässigen.
Noch einmal: In Deutschland fällt bei einem deutschen Erben erst ab einem Freibetrag von 500.000 EUR Erbschaftssteuer an. Wie das in der Türkei mit Nachlässen eines türkischen Erblassers oder bei türkischen Erben geregelt ist, musst du selbst erkunden.
Wieviele steuern wären das ungefähr bei 150.000 Euro ? (X person ist der Sohn des Verstorbenen.Er ist somit der alleinige erbe.)
Danke für alle Antworten!