Geld abheben von einem fremden Konto mit Erlaubnis, strafbar?
Meine Mietbewohnerin schuldet mir eine Menge Geld und wollte nun endlich einen Teil davon zurück geben, hierfür hat sie mir ihre Bankkarte gegeben mit Pin und ich soll es selber abheben. Wenn sie schlecht gelaunt ist, sagt sie oft Dinge welche sie dann nicht so meint, wie z.b. jetzt hat sie mir geschrieben ich soll ihr komplettes Geld abheben, weil es ihr eh nichts bringt (weil ihr Leben ach so schrecklich ist), würde ich dies tun würde natürlich ein Streit entstehen, weil sie es nicht so gemeint hätte im Endeffekt. Ich muss, aber sagen sie schuldet mir schon sehr lange was und ihr Mietanteil kommt sehr unregelmäßig und sie hatte schon mal gedroht auszuziehen ohne, dass ich mein Geld Wiedersehen würde. Nun wollte ich fragen, würde ich theoretisch rechtliche Probleme bekommen, wenn ich ihr komplettes Geld abhebe? Ich habe ja als Beweis die Nachrichten, wo sie mir ihren Pin verrät und schreibt ich solle doch gleich ihr komplettes Geld abheben.
10 Antworten
Nope , man darf rechtlich die EC karte von Person/ Partner X nicht benutzen. Wenn man meldet, das jemand anderes die Karte benutzt, hatte man die längste Zeit eine EC/ Kreditkarte.
Da die Karte auch personalisiert ist. Tun kann man es natürlich. Sollte es nur zum rechtlichen Streit kommen, habt ihr beide Probleme.
Überlegt doch mal leute, bevor ihr sowas schreibt
Frag mal bei deiner Bank nach , wenn du mir nicht glaubst :)
Brauche ich nicht, ich kenne mich rein zufällig in dem Gewerbe aus, bin da selbst unterwegs.
Nochmals: Es gibt kein Gesetz, was so etwas grundsätzlich verbietet. Mich würde mal interessieren, was du hier für eine Berufserfahrung haben willst.
Autoverkauf Finanzierungen mit Banken.
Und im Rahmen dieser Berufserfahrung weißt du, dass es gesetzlich verboten ist? Wo steht dieses gesetzliche Verbot?
Ich spreche dir nicht deine Berufserfahrung ab. Aber es geht hier nicht um Autoverkäufe, wo du dich sicher um Welten besser auskennst als ich. Es geht hier um Auszahlungen am Geldautomaten. Deine Berufserfahrung hat mit dieser Frage doch 0 zu tun.
Ein Bäcker kann auch nicht behaupten, er habe Berufserfahrung als Schweinezüchter, nur weil er auch irgendwie mit Lebensmitteln zu tun hat.
Ich würde mir das auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen und auch den Betrag schriftlich festhalten.
später liegt die Beweislast bei dir und das kann sehr schwierig werden
Probleme nicht, aber im Zweifel viel Ärger und Aufwand.
Warum läßt du dich auf so etwas ein? Sie soll selber oder mit dir zur Bank gehen, das Geld abheben und dir deinen Teil geben.
Rein rechtlich hast Du nichts zu befürchten.
Bestätigung NUR schriftlich MIT Unterschrift und allen Angaben. Mails kann ja Gott weiß wer, schicken.
Wie kommst du denn auf diesen Unsinn? Es gibt keinerlei Gesetz, was dies verbieten würde.
Wieso? Was hat denn die Kontoinhaberin jemals für ein Problem?
Der TE kann ein Problem haben, wenn die Kontoinhaberin unterstellt, er hätte die Bankkarte gestohlen und ohne Vollmacht abgehoben. Das ist richtig. Aber das war es auch schon.
Allerdings hat der TE ja einen schriftlichen Nachweis, dass er eine Vollmacht hat.