Geld abheben von einem fremden Konto mit Erlaubnis, strafbar?

10 Antworten

Nope , man darf rechtlich die EC karte von Person/ Partner X nicht benutzen. Wenn man meldet, das jemand anderes die Karte benutzt, hatte man die längste Zeit eine EC/ Kreditkarte.

Da die Karte auch personalisiert ist. Tun kann man es natürlich. Sollte es nur zum rechtlichen Streit kommen, habt ihr beide Probleme.

Überlegt doch mal leute, bevor ihr sowas schreibt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nope , man darf rechtlich die EC karte von Person/ Partner X nicht benutzen.

Wie kommst du denn auf diesen Unsinn? Es gibt keinerlei Gesetz, was dies verbieten würde.

Sollte es nur zum rechtlichen Streit kommen, habt ihr beide Probleme.

Wieso? Was hat denn die Kontoinhaberin jemals für ein Problem?

Der TE kann ein Problem haben, wenn die Kontoinhaberin unterstellt, er hätte die Bankkarte gestohlen und ohne Vollmacht abgehoben. Das ist richtig. Aber das war es auch schon.

Allerdings hat der TE ja einen schriftlichen Nachweis, dass er eine Vollmacht hat.

@mepeisen

Frag mal bei deiner Bank nach , wenn du mir nicht glaubst :)

@BlueWaves

Brauche ich nicht, ich kenne mich rein zufällig in dem Gewerbe aus, bin da selbst unterwegs.

Nochmals: Es gibt kein Gesetz, was so etwas grundsätzlich verbietet. Mich würde mal interessieren, was du hier für eine Berufserfahrung haben willst.

@mepeisen

Autoverkauf Finanzierungen mit Banken.

@BlueWaves

Und im Rahmen dieser Berufserfahrung weißt du, dass es gesetzlich verboten ist? Wo steht dieses gesetzliche Verbot?

Ich spreche dir nicht deine Berufserfahrung ab. Aber es geht hier nicht um Autoverkäufe, wo du dich sicher um Welten besser auskennst als ich. Es geht hier um Auszahlungen am Geldautomaten. Deine Berufserfahrung hat mit dieser Frage doch 0 zu tun.

Ein Bäcker kann auch nicht behaupten, er habe Berufserfahrung als Schweinezüchter, nur weil er auch irgendwie mit Lebensmitteln zu tun hat.

Ich würde mir das auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen und auch den Betrag schriftlich festhalten.

später liegt die Beweislast bei dir und das kann sehr schwierig werden

Probleme nicht, aber im Zweifel viel Ärger und Aufwand.

Warum läßt du dich auf so etwas ein? Sie soll selber oder mit dir zur Bank gehen, das Geld abheben und dir deinen Teil geben.

Rein rechtlich hast Du nichts zu befürchten.

Bestätigung NUR schriftlich MIT Unterschrift und allen Angaben. Mails kann ja Gott weiß wer, schicken.