gelber Brief vom Gericht - kann mir jemand helfen?

7 Antworten

seit wann macht das Gericht eine Adressprüfung?

gelber Brief vom Gericht = Ankündiung Mahnbescheid

hier wird ausschl. auf die Adressdaten zugegriffen, die der Gläubiger zur Verfügung stellt ....

erst wenn die Zustellung nicht erfolgen konnte, wird eine Adressprüfung durchgeführt und das gelbe Kuvert erneut zugestellt ....

also nix Schuld von Gericht ......

und ganz dumme Frage:

wenn eine Ankündigung für den Mahnbescheid kam, muss ja (theoretisch ...) eine Schuld an ein Unternehmen bestehen ....

von dem bzw. dem beauftragten Anwalt sind sicherlich ein paar Schreiben eingetroffen ....

nachdem diese NICHT zurückgekommen sind (vermutlich durch den Nachsendeauftrag ...) wurde der Mahnbescheid mit der ursprünglichen Adresse beantragt ..

Wenn es sich um eine förmliche Zustellung handelt (das verstehe ich unter dem "gelben Brief"), gilt dieser mit dem Zustellvermerk des Briefzustellers als zugegangen.

Wenn Du nicht reagierst und daher Fristen versäumst, geht das ganz allein zu Deinen Lasten.

Die Frage ist jetzt, ob wirksam zugestellt wurde. Da der Brief in deine Hände gelangt ist (oder woher weißt du das?), würde ich das bejahen. 

Da es aber eher zufällig war, musst du dich mit dem Gericht in Verbindung setzen, falls du eine Frist versäumt hast. Das ist schließlich unverschuldet.

ja das war die frage, (weil ja eigendlich nicht ordnungsgemäß zugestellt)aber ich seh schon,ich muss wohl darauf reagieren,und nein noch keine Frist versäumt

@110867

Zum Glück. Dampf würde ich allerdings machen, so geht das ja nicht. Hat der Rechtspfleger nicht aufgepasst.

Ich kann Dir nur sagen, was ich machen würde. Anrufen beim Gericht - da muss ja irgendwo ein Name, eine Tel/Klappe stehen, wer zuständig ist.

Sagen, dass Du jetzt erst den Brief bekommen hast. Was eierst Du herum? Ist ja nachvollziehbar, wenn Du umgezogen bist. Hast Du keinen Nachsende-Auftrag gemacht bei der Post?

da der gelbe Brief vom zuständigen Mahngericht kommen dürfte, sind die für die falsche Adresse nicht zuständig ......

das Gericht macht doch keine Adressprüfung ...

die vorher gültige Adresse wurde vom Antragsteller des Mahnbescheides eingetragen. Das Mahngericht schickt an die Adresse, welche im Antrag steht ....

somit: zuständig ist der GLÄUBIGER ......

und wenn die vorherigen Briefe bisher angekommen sind (durch Nachsendeauftrag) ...

natürlich hast du da  nachteile dann. wenn du umgezogen bist sollte dein name auch nicht mehr am briefkasten stehen und du solltest dich da umgemeldet haben. wenn der brief an die meldeadresse ging gilt er als zugestellt

ja klar,kein name am Briefkasten oder klingel,und wie schon erwähnt,seit 3 monaten umgemeldet