gelbe ampel gefahrenbremsung

6 Antworten

Der der aufgefahren ist. Sicherheitsabstand ( 1sec. Abstand also ca.15m bei 50Km/h in der Stadt ) war zu klein. Der gebremst hat bekommt keine Strafe.

Eigentlich hält man bei "gelb" nur dann an, wenn das ohne eine Gefahrenbremse möglich ist. Deshalb gibt es ja die Gelbphase. In diesem Falle würde es höchstwahrscheinlich auf eine Teilschuld hinauslaufen.

Der hintermann muss trotz Stadtverkehr damit rechnen, dass der Vorderfahrer stark bremst, was ja auch wegen eines Kindes passieren kann, und so viel Abstand haben. Er muss zum Stehen kommen können, ohne aufzufahren. Er ist voll und allein schuld, wenn er auffährt. Ich bremste wegen eines anfahrenden Busses, das Taxi hinter mir fuhr auf, die Schuldfrage war kein Thema, die dazugerufene Polizei eindeutig auf meiner Seite.

Du hast ja auch für den Bus gebremst. Nicht an einer leeren Kreuzung.

Ist zwar länger her aber:

StVO (1) 

1. Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Und der der hintendran fährt hat auf den Verkehr zu achten und den Sicherheitsabstand einzuhalten..

hatte ne ähnlich Situation letztens:

ich halte etwas stärker als normal aber keine Gefahrenbremsung vor ner gelben Ampel und uns fährt einer hinten rein...der hing mir schon seit 5Km im Nacken...dafür hat er aber direkt zugegeben, dass er Schuld war

jedoch ist jetzt ein Neuwagen mit 320Km kaputt was schade ist (Keine Personenschäden).

Hängt ein wenig vom Grund der Vollbremsung ab.

Ohne Grund zu bremsen ist ein Vergehen; wenn ein Mensch plötzlich auf die Fahrbahn kommt, ist es wichtiger den nicht zu verletzen, als dem hinterher Fahrenden eine heile Nase zu bewahren.

Grundsätzlich ist man verpflichtet, jederzeit sein Fahrzeug anhalten zu können.