Gekündigt, krankgeschrieben. Was passiert mit meinem Resturlaub?
Hallo, ich hab vor 1 1/2 Wochen gekündigt und mich für die restlichen drei Wochen bis Ende des Monats krankschreiben lassen (Mobbing, daher auch gekündigt, habe aber auch besseren Job bekommen). Ob das jetzt nett war oder nicht, die Krankmeldung per Post zu schicken, habe mich auch gefragt, ob ich den Chefs noch eine Mail schicke mit meinen Gründen (psychischer Natur, ich glaube die wissen das gar nicht) oder es einfach alles hinter mir lasse. Nun fiel mir ein, ich hatte noch 7 Urlaubstage sowie etwa 10 Minusstunden. Was passiert damit?
4 Antworten
Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht genommen werden kann, muss nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 abgegolten werden.
Wenn Du bereits länger als 6 Monate im Arbeitsverhältnis warst, steht die auch der gesamte Jahresurlaub zu, mindestens aber - wenn eine anteilige Verrechnung bei längerem als dem gesetzlichen Urlaubsanspruch vereinbart ist - der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen (Montag bis Samstag) - abzüglich eventuell bei einem früheren Arbeitgeber im Anspruchsjahr bereits erhaltenem Urlaub.
Minusstunden dürfen nur dann zu Deinen Lasten verrechnet werden, wenn ein Arbeitszeitkonto vereinbart und eine Regelung zum Umgang mit angefallenen Minusstunden getroffen wurde. Ohne ein Arbeitszeitkonto und eine solche Regelung hat der Arbeitgeber Pech gehabt und darf Dir die Minusstunden nicht anrechnen.
Wenn die Kündigung fristgemäß erfolgt ist, wird eine Endabrechnung erstellt. Urlaubsanspruch und Minusstunden werden verrechnet. Da du den Urlaub ja nicht mehr nehmen kannst, ist ja nur eine Barauszahlung möglich
Da du ja bis Ende des Monats krank geschrieben bist wird wohl nix mehr passieren. Die Minusstunden werden mitm Urlaub verrechnet und der Rest verfällt, da du ja krank geschrieben bist. Eine Mail würde ich nicht mehr schreiben.
Heißt, ich bekomme meinen vollen Lohn plus Urlaubstage abzgl. Minusstunden? Wie berechne ich denn, was ich für einen Urlaubstag bekomme?
Die Antwort ist schlicht und einfach falsch, Noodles90 !
Beauftrage damit deine Gewerkschaft die erledigen sowas gerne