Gekündigt, krankgeschrieben. Was passiert mit meinem Resturlaub?

4 Antworten

Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht genommen werden kann, muss nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 abgegolten werden.

Wenn Du bereits länger als 6 Monate im Arbeitsverhältnis warst, steht die auch der gesamte Jahresurlaub zu, mindestens aber - wenn eine anteilige Verrechnung bei längerem als dem gesetzlichen Urlaubsanspruch vereinbart ist - der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen (Montag bis Samstag) - abzüglich eventuell bei einem früheren Arbeitgeber im Anspruchsjahr bereits erhaltenem Urlaub.

Minusstunden dürfen nur dann zu Deinen Lasten verrechnet werden, wenn ein Arbeitszeitkonto vereinbart und eine Regelung zum Umgang mit angefallenen Minusstunden getroffen wurde. Ohne ein Arbeitszeitkonto und eine solche Regelung hat der Arbeitgeber Pech gehabt und darf Dir die Minusstunden nicht anrechnen.

Wenn die Kündigung fristgemäß erfolgt ist, wird eine Endabrechnung erstellt. Urlaubsanspruch und Minusstunden werden verrechnet. Da du den Urlaub ja nicht mehr nehmen kannst, ist ja nur eine Barauszahlung möglich

Da du ja bis Ende des Monats krank geschrieben bist wird wohl nix mehr passieren. Die Minusstunden werden mitm Urlaub verrechnet und der Rest verfällt, da du ja krank geschrieben bist. Eine Mail würde ich nicht mehr schreiben.

Heißt, ich bekomme meinen vollen Lohn plus Urlaubstage abzgl. Minusstunden? Wie berechne ich denn, was ich für einen Urlaubstag bekomme?

Die Antwort ist schlicht und einfach falsch, Noodles90 !

Beauftrage damit deine Gewerkschaft die erledigen sowas gerne