Gekündigt, 2 Wochen arbeitslos, dann neuer Job - muss ich zum Arbeitsamt?

3 Antworten

Nein brauchst du nicht... 2 Wochen sind für die Rente völlig unbedeutend... Außerdem steht auf den Bescheid für die Rente auch "abgemeldet zum Monat X und nicht abgemeldet zum x.x.xxxx".

Und die Krankenkasse ist bei dir auch noch da. Da gibt es nämlich einen Überbrückungsmonat.

Das Problem ist das ich jetzt schon da war >.< Weil alle zu mir meinten ich muss dort hin.. jetzt habe ich einen Bogen bekommen den ich ausfüllen soll "Leistungsantrag".. ich will doch aber gar kein Geld haben.. Und einen 2. Bogen den ich von meinem altem Arbeitgeber ausfüllen lassen soll... Ich verstehe das alles nicht :(

Wenn du kein Geld willst, ruf den Sachbearbeiter im Jobcenter und sag ihm das. Melde dich einfach wieder ab. Den Antrag brauchst du nicht auszufüllen. Niemand zwingt dich dazu.

Wer bezahlt deinen Krankenversicherungsbeitrag in den 2 Wochen? Du solltes dich mit deiner Krankenversicherung in Verbindung setzen. Und Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung? Hast du für den neuen Job schon ein Arbeitsvertrag ihn also sicher?

Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung wird natürlich nicht bezahlt. Das ist bei 2 Wochen aber auch nebensächlich...

Da die Krankenkassen und die Politiker wissen, dass ein Jobwechsel nicht immer nahtlos funktioniert. Hat man hier eine Möglichkeit geschaffen.

Man ist 4 Wochen nach Beendigung eines Jobs weiterhin versichert.

@Sebbel2

Ja mein neuer Job ist sicher ich habe den Vertrag unterschrieben.

Ich rufe morgen mal bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung an.. Hoffe das bringt was

Würde ich nicht machen, wofür denn auch. Du willst weder Geld noch Vermittlungsdienste...

Freunde meinten es gibt dann Probleme mit der Versicherung und der Rente wenn ich nicht hingehe..

@kleinaberfein23

Nein, gibt keine Probleme. Nicht wegen 2 Wochen. Du bist ja in dem Monat (der ersten 2 Wochen) trotzdem rentenversichert, das der Arbeitgeber ja weiter gibt durch Versicherungsnachweis. Es kommt nur darauf an, daß du in dem Monat überhaupt rentenversichert warst u. das warst du in dem Fall. Die rechnen es dann auf einen ganzen Monat um u. es ist somit keine Versicherungslücke da. Das die Krankenversicherung anbelangt ist es so, daß du dann noch einen ganzen Monat weiter krankenversichert bist. Der Krankenversicherungschutz besteht noch einen Monat weiter. Ich hab das alles schon hinter mir u. bin schon seit vielen Jahren Erwerbsunfähigkeitsrentnerin. Gab gar keine Probleme. Das einzige ist, daß die 2 Wochen v. dem Monat auf einen ganzen Monat verrechnet werden u. dann der Betrag der abgeführt wurde, etwas niedriger ist. Es fällt aber nicht ins Gewicht u. hat keinerlei Einfluß, bei so kurzer Zeit. Mach dir keine Sorgen u. laß dir nicht so einen Unsinn einreden. Bin selbst Erfahrene damit. V. daher macht es gar nichts aus, wenn du keine Leistung v. der ARGE beziehen möchtest. Die ARGE wird sich freuen, wenn sie nichts bezahlen muß. Mußt also nicht zur ARGE u. es gibt gar keine Probleme deshalb.