Geklautes Fahrrad gekauft Poliezei war hier und hat es beschlagnahmt hab ich mit strafen zu rechnen wusste nicht das es geklaut war?

6 Antworten

Es kommt darauf an... Es reicht nicht, dass Du nicht wußtest, dass es geklaut war. Es ist ausreichend, dass es Dir schlicht egal war. Anhaltspunkte dafür sind ein niedriger Kaufpreis, merkwürdige Umstände beim Verkauf etc. Um sich nicht strafbar zu machen, sollte man am besten einen Eigentumsnachweis verlangt oder einen Kaufvertrag aufgesetzt haben.

Und was hat ein schriftlicher Kaufvertrag mit der Sache zu tun? Könnte in Dieb diesen etwa nicht abschließen? Und wie bitte sieht ein Eigentumsnachweis für ein Fahrrad aus?

@uni1234

Doch, auch ein Dieb kann einen Kaufvertrag abschließen, es werden aber nur die wenigsten so dumm sein, sowas zu machen, weil dann der Diebstahl im Zweifelsfall viel einfacher nachweisbar ist. Mir sind jedenfalls bisher höchstselten geklaute Fahrräder begegnet, für die der aktuelle Besitzer einen Kaufvertrag hatte.

Und der Eigentumsnachweis kann ein Foto von vor längerer Zeit, ein Kaufbeleg o.ä. sein.

Wenn es für Dich keinerlei "zwingende" Anzeichen für mögliches Diebesgut beim Kauf gegeben hat, so KÖNNTEST Du mit dem Argument "Gutgläubiger Erwerb" ( Paragraf 932 BGB ) plädieren. 

Dann könntest Du ohne Strafe, aber zunächst auch ohne Fahrrad aus der Angelegenheit herauskommen. Im Gegenzug erstellst Du Anzeige gegen den Verkäufer wegen Betruges und forderst Dein Geld von ihm Zurück.

Der gutgläubige Erwerb betrifft grundsätzlich nur die zivilrechtliche Lage, also die Frage des Eigentums. Allerdings entfällt natürlich auch der Vorsatz der Hehlerei, wenn man nicht wusste, dass die Sache gestohlen war. Ich denke mal das meintest Du, oder?

@uni1234

So in etwa wollte ich es ausdrücken. ( keine Hehlerei  als möglichen Vorwurf für den Käufer )

Es kann natürlich sein, dass gegen die wegen des Verdachts der Hehlerei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Dieses dürfte allerdings auch relativ schnell wieder eingestellt werden.

Die Polizei/Staatsanwalt muss Dir nachweisen, dass Du wusstest, dass das Fahrrad geklaut war. Dies dürfte schwer werden, wenn es nicht gerade eindeutige Anzeigen dafür gab.

Eine Strafe hast Du daher nicht zu erwarten.

Hallöchen,

mit einer Strafe dürftest du nicht rechnen. Du hast davon nichts gewusst, dass es geklaut ist. Die Polizei glaubt dir, alles gut.

Allerdings ist es schade, da das Fahrrad jetzt wohl weg ist und du bestimmt keinen Schadensersatz von dem Verkäufer bekommen wirst..

Also....mach dich nicht verrückt. Doof ist nur der ganze Ärger und der Verlust des Rades. Vielleicht musst du noch als Zeuge aussagen, aber dann wars dann auch.

nein, aber das rad ist weg und du kannst dir dein geld vom verkäufer holen

er wird keins haben