gekaufte ware zurückgeschickt , kein Geld erhalten

3 Antworten

gerichtlicher Mahnbescheid. Dann muss die Gegenseite reagieren. Idealerweise solltest du den Zugang des Widerrufs und die Rücksendung der Waren aber auch belegen können

Auf zur Polizei :) und Anzeige erstatten.

Zwei Mal Frist setzen, damit der Handler in Verzug gerät. Alles schön als Brief per Einschreiben. Dann ab zum Anwalt. Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, wäre evtl. noch der Verbraucherschutz zu erwähnen. Die Beratungen haben durchschnittliche Qualität zu einem recht niedrigen Preis. Im Normalfall reicht bereits ein Schreiben von einem Anwalt. ABER MAN BEACHTE: Wenn du dich an den Verbraucherschutz wendest, kannst du die Anwaltskosten über ein gerichtliches Verfahren nicht zurück verlangen. Keine Ahnung warum, wurde mir damals aber so erklärt.