Geistig Behinderten Wegen Belästigung Anzeigen?
Folgendes soll niemanden Angreifen oder verletzen, dass Wort "Geistlich Behindert" ist lediglich eine Info.
In meiner Stadt gibt es einen Mann, de eine Mittlere Geistliche Behinderung hat, jedoch zurechnungsfähig ist, ich nenn ihn hier mal einfach "Tom"
ich uind meine Freundin waren in der Stadt, und als ich ging machte er sich an sie ran. Sie sagte des öfteren, dass er gehen sollte. Er sagte dann , sie sei ein Hübsches Mädchen, wie sie denn heisse und wo sie Herkomme. Sie benutze Dann falsche angaben und sagte dann das sie wegmuss , da ihr Bus kam. Er hat sie dann an den Armen gehjalten, sie hat auchj deutlich gesagt das sie das nicht will, uznd dann hat er sie Geküsst ( Das soll nicht beleidigend sein, aber Tom ist nicht gerade ein schönling und sieht auch wie ein sexualverbrecher aus, da er eien sehr starren blick hat und sein Verhalten an sich komisch ist. Er leuft zum beispiel jeden tag in der Stadt rum und zwar immer dieselbe Strecke, quer durch die Stadt. fast jeden tag , die gaaanze zeit. jeder in der stadt kennt den.) am gleichen tag noch haben wir ihn angezeigt, aber sie hat die Anzeige fallen gelassen, da sie nichts mehr mit dem thema zu tun haben wollte (verständlicherweise).
Ein paar Wochen Später seh ich ihn wie er Ein andrtes mädchen umarmt, obwohl sie es nicht will, zwei tage danach (heute) hat ne gute freundin angerufen, tom habe sie umarmen wollen,obwohl sie deutlich sagte, dass sie das nicht wollte. Tom ist in der Stadt sehr bekannt was Belästigung angeht, aber die Polizisten meinten (als wir tom anzeigten) das das das erste mal sei, wo sie von Tom hörten.Es gibt tausend geschichten über "Arsch angefasst" oder "begrabscht" ob das stimmt, darüber kann man streiten, aber ich weiß was meinen freunden Passiert ist und diesmal würde gerne ich anzeigen, weil irgendjemand muss was dagegen tun. Man kann doch nicht tatenlos zusehen wie ein mann mädchen belästigt!
meine Frage ist : Würde ich mit einer Anzeige durchkommen , so dass Tom in eine Art Psychologisches Krankenhaus kommt oder sowas (soweit ich weiß ham die da nämlich kein oder stark begrenzten ausgang mit Stetiger Begleitung)
oder würde es nen Freispruch geben so dass alles umsonst war?
(bin recht uninformiert, bin grad erst 16 geworden)
Hoffe auf gute Antworten :)
Mir geht es in der Angelegenheit nicht un Rache, Genugtuung oder sonstwas, sondern lediglich darum Etwas gegen einen Menschen zu tun der anderen Menschen schaden zufügt!
3 Antworten
Die Beschädigten müssten ihn anzeigen. Wenn du also die Mädchen/Frauen zusammensuchen würdest und sie ermutigst, das anzuzeigen, hast du da vielleicht eine Chance. Allerdings bin ich mir auch nicht sicher, ob das zu deinem Ziel führen würde.
Schiefgehen ist wahrscheinlich nicht das richtige Wort. Die Frauen wurden belästigt, also haben sie auch das Recht, das anzuzeigen. Ich weiß nur nicht, ob das schwerwiegend genug ist, um ihn zum Aufenthalt in einer solchen Einrichtung zu verurteilen.
Hallo,
dein Versuch ihn aufzuhalten ist mehr als verständlich.
Nur weil jemand eine Krankheit, heißt das noch lange nicht, dass diese Person übergriffig werden darf.
Ich gehe jetzt davon aus, dass für Tom niemand hat, der für ihn verantwortlich ist. Wenn doch, halte ich es für angebracht zuerst mit dieser Person zu reden und diese dazu bewegen, dafür zu sorgen, dass es aufhört.
Wenn meine Annahme richtig ist oder das Gespräch scheitert, sehe ich keinen anderen Weg als die Anzeige.
Die Anzeige muss von den Opfern selbst kommen. Je mehr ihn anzeigen, desto besser.
Da es sich bei solchen Vorfällen immer um sehr intime Erlebnisse handelt und es leider zu blöden Sprüchen kommen kann, brauchen sie eventuell jemanden, der ihnen den Rücken stärkt. Dieser jemand kannst durchaus du sein.
Auch Zeugen sind hilfreich. Auch hier zählt, je mehr desto besser.
Wie der Richter dann entscheidet, kann man nicht voraussagen.
Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand.
Das soll dich aber nicht hindern deinen Plan durchzusetzen.
Hier auch das Gesetz für dich zum Durchlesen:
https://dejure.org/gesetze/StGB/184i.html
Nur ein kleiner Hinweis am Rande. Sexualstraftäter erkennt man nicht am Aussehen.
Viele Vielen dank!
Ich meinte das nicht als beleidigung , eher das man sich etwas reinfühlen kann, aber du hast recht !
Ich habe das auch nicht als Beleidigung aufgefasst.
Inklusion ist keine Einbahnstrasse.
Was bedeutet das ?
Wer hier Rechte haben will, muss auch akzeptieren, dass er sie auch Pflichten hat. Etwa sich in der Öffentlichkeit entsprechend zu verhalten.
Genau das hab ich vor
Wieso könnte das schiefgehen?