Geisterfahrer: Strafe?

4 Antworten

Das ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB. Strafe bis zu 5 Jahren.

bkatv 83.3: 200 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
§315c (1)2.f. StGB kommt mE erst in Betracht, wenn erschwerende Umstände hinzukommen.
Ausserhalb von Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist das allerdings billiger, da geht das ab 10 Euro los.

es gehört manchmal gar keine "besondere mühe" dazu, zum geisterfahrer zu werden: ich habe schon zweimal baustellenmarkierungen erlebt, bei denen sich die leute mit ihren gelben markierungen gehörig vertan haben: ständig wurden fahrbahnverschwenkungen verändert und mal mit gelben nagelköpfen und mal mit gelbem klebeband hantiert. da die arbeiter dabei quasi mit der nase dicht über der fahrbahn sind, können sie beim markieren dann schon mal die übersicht verlieren. wer auf diese art in die falsche spur gerät, sollte nicht bestraft werden.

Das ist richtig Führerschein ist weg und ca.4 Pkt drauf