Gehweg neben Haus von Gemeinde kaufen?

5 Antworten

Die Frage ist, ob dieser Gehweg denn durch Fußgänger genutzt wird. Die werden keinen langen Umweg in Kauf nehmen wollen, damit ihr einen sicheren Parkplatz habt. Offenbar ist es ein öffentlicher Gehweg, auf dem toleriert wird, dass dort geparkt wird. Dann darf es der Nachbar genauso wie ihr.

§ 12 StVO

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

§ 49 StVO

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über 12. das Halten oder Parken nach § 12 Absatz 1, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2 zweiter Halbsatz, Satz 3 oder 5 oder Absatz 4a bis 6, verstößt.

Entweder gleiches Recht für alle, also auch für die Nachbarn. oder ihr parkt verkehrswidrig! Das kann dann ggf ein Bußgeld geben... also lieber bei der Gemeinde keine schlafenden Hunde wecken.

Da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, kann die Gemeinde diesen nicht an Sie verkaufen und zu Privateigentum umwidmen. Wo sollen denn die übrigen Anlieger parken, gehen oder fahren, wenn Sie dieen Bereich aus Gründen der Bequemlichkeit ausschließlich für sich beanspruchen könnten?

Bei dem richtigen Angebot, bestimmt, frag doch mal nach.

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