Geht es eigentlich, dass man Geld bekommt, das Auto aber nicht repariert?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das geht schon. Die Versicherung wird gerne darauf eingehen, da sie in einem solchen Fall keine Mehrwertsteuer ausbezahlen muss. Bei einem kleineren Schaden kannst du einen Kostenvoranschlag von einer anerkannten Fachwerkstatt einholen und den bei der Versicherung einreichen und gleichzeitig um Auszahlung wegen Selbstreparatur beantragen. Bei einem größeren Schaden Gutachten eines KFZ-Sachverständigen einholen und diesen dann einreichen mit entsprechendem Auszahlungswunsch. Aber du bekommst keine MWST ausbezahlt auch nicht für Teile.

Nachtrag: Das heisst dann im Versicherungsrecht: Antrag auf fiktive Abrechnung.

Beispiel, die Reparatur kostt 1800 E und du sprichst mit der Versicherung - sie sollen die 1200 E schicken, du reparierst den Schaden selber. Das ist möglich und wird und wird stetig praktiziert. Es wir nicht geprüft, ob du auch wirklich repariert hast. Reine Verhandlungssache und kein Versicherungsbetrug.

Hier hat der Geschädigte ein Wahlrecht zwischen fiktiver (auch Abrechnung auf Gutachtenbasis genannt) und konkreter Schadensabrechnung. Letztere erfolgt schlicht durch Vorlage der Reparaturrechnung der Werkstatt. Liegt der Rechnungsbetrag im üblichen Rahmen, wird er meist anstandslos und ohne Abzug erstattet. Der Geschädigte muss den Wagen aber nicht zwingend reparieren lassen.

VERKEHRSUNFALL / Verkehrsunfall: Welcher Schaden wird ersetzt ... 25. Aug. 2008 ... Unfallgeschädigte lassen sich oft zu billig abspeisen. ... Das erkennt man daran, dass die Versicherungen ihr Angebot meist sofort um 20 bis 50 Prozent ... Der Geschädigte muss den Wagen aber nicht zwingend reparieren lassen. Er kann den Schaden am Wagen auch belassen und Ersatz in Geld verlangen. ... www.jurablogs.com/.../verkehrsunfall-welcher-schaden-wird-ersetzt

Das stimmt so nicht, die Versicherungen zahlen nur den Nettobetrag bei fiktiver Abrechnung aus.

@updater

gib mal bei google "Verkehrsunfall: Welcher Schaden wird ersetzt?" ein, da steht alles ganz genau

@glaubenichts

Klar steht da alles ganz genau, und zwar genau so wie updater es beschrieben hat:
Bei fiktiver Abrechnung wird der Netto Betrag erstattet.

Du besorgst einen Kostenvoranschlag für die Reparatur, rechnest mit der Versicherung nach diesem Kostenvoranschlag ab, bekommst das Geld.

Dann gehst Du zu einer billigeren Werkstatt, reparierst selbst oder lässt es ganz bleiben - der Rest des Geldes gehört Dir.

Keine Probleme.

Nein du mußt den schaden nicht Reparieren lassen du kannst zb bei nen Lackschaden auch die sagen wir mal 500€ nehmen nen Fehrseher kaufen und nen aufkleber auf den Lackschaden tun ;)