Geht Erbe unserer Eltern an Schwager, falls Schwester stirbt?
Erst kürzlich hat unsere Schwester ihren mittellosen Freund geheiratet. Unseren Eltern stellt sich die Frage, ob unser Schwager Erbanspruch auf unser Elternhaus hätte, sofern unsere Schwester vor ihm stirbt. Sie haben keine Kinder. Ist Erbe nicht vom Zugewinn ausgeschlossen? Vielen Dank für eure Bemühungen im Voraus!
5 Antworten
Wenn die Schwester nach den Eltern stirbt erbt sie von den Eltern und vererbt es an ihren Mann bzw. ihre Kinder.
Wenn die Schwester vor ihren Eltern stirbt hat sie noch nichts geerbt und ihr Mann hat im Falle des Todes eurer Eltern keinen Erbanspruch.
MfG Ursusmaritimus
Wie ist denn das gemeint? Wenn deine Schwester bei ihrem Tod bereits geerbt hat, dann steht ihrem Mann wenigstens ein Pflichtteil von, ich glaube, 25% zu und wenn sie ihn zum Alleinerben macht auch alles. Aber wenn eure Schwester vor euren Eltern verstirbt, dann ist er nicht in der Erbfolge. Der Zugewinn betrifft doch wohl eher eine Scheidung.
der Schwager erbt von eurer Schwester, weil er ja ihr Mann ist, vom Erbe eurer Eltern steht ihm nichts zu
Sehr geehrte/er Kattillina!
In diesem Fall würde ihr Schwager erben, wie sie sagten, das wenn die Schwester vorher stirbt. Vorrausgesetzt natürlich, dass sie kein Testament haben.
Okay, dann erklären sie mir bitte mal wieso?
Edit: ,dass sie kein Testament haben = dass sie ein Testament haben
wenn die Schwester vor den Eltern stirbt, wer erbt dann wenn die Eltern sterben?
MfG Ursusmaritimus
Der Gesetzlich, im Testament verschriebene Erbfolger, der höchstwahrscheinlich der Mann der verstorbenen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hofer
Er erbt das was seine Ehefrau zum Zeitpunkt des ihres Todes zu vererben hat; wenn beide Eltern noch leben gehört das zu vererbende Vermögen der Eltern nicht dazu.
Bei einem Berliner Testament und einem verstorbenen Elternteil könnte ein Erbteil als Nacherbe in Frage kommen.
MfG Ursusmaritimus
Nein. Ist kein Verwandter direkter Linie. Und wenn die Schwester vorher stirbt, besteht für ihn kein Erbanspruch, der hätte ja nur der Schwester (zu Lebzeiten) gegolten.
Falls die Schwester vorher ihr Erbe bereits angetreten hhätte, wäre er natürlich als Witwer gegenüber der Schwester erbberechtigt. Direkt von den Eltern der Schwester jedoch nicht.
Das ist so nicht richtig!