Gehört zu "Be- und Entladen - Ein- und Aussteigen" auch das Halten an solchen Orten?

7 Antworten

Hallo,

wenn es ein eingeschränktes Haltverbot (Z.286) war dann darfst Du dort 3 Minuten halten um Personen zusteigen oder aussteigen zu lassen. Das gleiche trifft in der Regel auf das Be & Entladen von Gegenstaenden zu. Hier merke ich aber auch an, dass das Be & Entladen von schweren oder mehreren Gegenständen durchaus länger dauern kann und dies geduldet werden muss, insofern eine Regelmaessige BE & Entladung zügig stattfindet. "20 Euro halte ich fuer zu viel, in der Regel kostet das 15 Euro, es sei den Du hast jemand anderes Behindert ?

5 minuten zum ein-und aussteigen sind zu lange.

es sei denn, deine freundin ist über 90 und schwer gehbehindert.

bei be-und entladen wirst du deine freundin nicht als fracht anerkannt bekommen.

also, zahle die 20 euro :o))

Siehe § 12 StVO.

Naja du hast auf die Freundinn gewartet, du hast also den Platz für eine unbestimmte Zeit blockiert. Du hast eine gewisse Zeit einfach nur gewartet und nix gemacht, das könnte schon als Parken zählen.

Hättest du etwas ausgepackt, wärend dessen wären Leute ausgestiegen (z.B sehr viele übergroße Clowns), dann hätte das ganze auch 10 mins, dauern können, aber so wird es schwierig sein dagegen was zu machen.

Warscheinlich hast du der Polizei auch alles gesagt und als sie Gefragt haben:" Haben sie verstanden? Wirst du "Ja" gesagt haben. Damit hast du quasi einen mündlichen Vertrag geschlossen und das was die Polizei gesagt hast quasi bestätigt. Du kannst es natürlich versuchen da vorzugehen, aber es wird wohl nicht einfach und es fallen mitunter mehr Kosten als die 20 euro auf dich zu.

Der Übliche Weg wäre halt nen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen mit einer Begründung, das sollte noch kostenlos sein.

Länger als 3 Minuten stehen heißt parken laut STVO §12 Halten und Parken. (2) Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. So scheint es denn gerechtfertigt, wenn auch ärgerlich. LG Lotusblume